Text
1. Entwurf eines Gesetzes betreffend das deutsch-belgische Abkommen zu Art. 312 des Friedensvertrages3. […]
Fußnoten
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Art. 312 des VV regelt die sozialen und staatlichen Versicherungen in den abgetretenen Gebieten; im vorgelegten Entwurf geht es nur um die Zustimmung des RT zu dem bereits am 9.7.1920 paraphierten Abkommen (Gesetz und Abkommen s. RGBl. 1921 II, S. 1177).