Text
1. Gesetzentwurf betreffend das Peiner Walzwerk2.
Der Reichsschatzminister teilte mit, daß der Gesetzentwurf im Staatenausschuß einige Änderungen erfahren hätte3. Die Änderungen wurden erörtert; es wurde beschlossen, dem veränderten Entwurf zuzustimmen.
Fußnoten
- 2
Formulierung ungenau. Das Peiner Walzwerk gehörte zur Ilseder Hütte AG., deren Verstaatlichung bevorstand (vgl. Dok. Nr. 31, P. 2).
- 3
Der Entw. eines Ges. betr. die Überführung des Eisenerzbergbaus und der Eisenindustrie Mitteldeutschlands in Reichsbesitz lag dem Staatenausschuß am 31. 7. zur Beschlußfassung vor. Die Änderung betrifft Entschädigungsfragen; danach wird die höchstzulässige Entschädigung auf 450% des Nominalbetrags der Aktien festgesetzt. Der abgeänderte GesEntw. geht der NatVers. am 9. 8. zu (NatVers.-Bd. 338, Drucks. Nr. 792). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 42, P. 10).