Text
1. Tarifvertrag für die Angestellten bei den Reichs- und bei den preußischen Staatsverwaltungen. (Rundschreiben des RArbMin. vom 29. Mai 19201 […]).
[Das Kabinett beschließt, den Lohntarif für Angestellte zu verabschieden, ihn aber nicht dem Reichsrat vorzulegen.]