Text
[134] Nr. 31
Der Preußische Ministerpräsident an den Reichskanzler. 20.12.19321
[Befugnisse des Reichskommissars und der Preußischen Staatsregierung nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 19322.]
Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
Nachdem die Landtagstagung ohne Neuwahl eines Ministerpräsidenten vorübergegangen ist3, bitte ich Sie im Anschluß an unsere mündliche Besprechung4 zu den Anträgen und Rechtsansprüchen Stellung zu nehmen, die ich namens der preußischen Staatsregierung erheben muß und die in der Anlage zusammengefaßt sind. Ein weiteres Hinausschieben läßt sich rechtlich und politisch nicht mehr verantworten.
Abschrift habe ich dem Herrn Reichsminister des Innern, dem Herrn Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten und den Herren Kommissaren des Reichs übersandt.
In ausgezeichneter Hochachtung
Ihr sehr ergebener
Braun
Fußnoten
- 1
Der Brief ist versehentlich auf den 20.11.1932 datiert.
- 2
Der PrStaatsrat hatte am 24.11.1932 seinen Präs. Adenauer beauftragt, durch das PrStMin. eine Klarstellung der nach dem StGH-Urteil offenen Verfassungsstreitigkeiten zwischen Preußen und dem Reich herbeiführen zu lassen und notfalls gegen das Reich wieder auf dem Klageweg vorzugehen; dieser Beschluß war vom Verfassungsausschuß des Staatsrats am 14. 12. bestätigt worden. Der PrLT hatte vom 24. bis 26. 11. gleichfalls über die aus dem StGH-Urteil zu ziehenden Konsequenzen diskutiert und in diesen Sitzungen sowie am 14. 12. verschiedene gegen die Maßnahmen der Reichskommissare gerichtete Beschlüsse gefaßt (PrLT-Sitzungsberichte, Bd. 763, Sp. 1991 ff. und 2022; vgl. dazu auch Dok. Nr. 27).