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1. Trauertag für die Kriegsgefangenen.
Der Bund deutscher Frauen und Mütter zur Befreiung unserer Gefangenen in Hamburg hat beantragt, den nächsten Sonntag zum allgemeinen Trauertag für die in Feindesland noch zurückgehaltenen Kriegsgefangenen zu bestimmen und nähere Anordnungen für die Kirchen usw. zu treffen. Das Kabinett kommt zu dem Ergebnis, daß es nicht zweckmäßig sei, seitens der Regierung solche Maßnahmen zu treffen, weil sie in diesem Falle als amtliche Stimmungsmache ihren Eindruck im Auslande verfehlen würden2. Es soll aber dem Bunde geantwortet werden, daß vielleicht die bestehenden Vereine von sich aus die Öffentlichkeit für einen solchen Gedenk- oder Trauertag gewinnen könnten. In diesem Falle würde der Eindruck ein ungleich stärkerer sein.