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10. [Geschäftliche Behandlung der Kabinettsbeschlüsse]
Zur geschäftlichen Behandlung der Kabinettsbeschlüsse wird auf Anregung des Reichsministers Preuß beschlossen: Ausfertigungen der Beschlüsse sollen den für die weitere Veranlassung zuständigen Ministern zugestellt werden. Der Ministerpräsident soll die Ausführung der Beschlüsse durch die Reichskanzlei verfolgen und von Zeit zu Zeit dem Kabinett Mitteilung über etwa nicht ausgeführte Beschlüsse und über die Gründe der Nichtausführung machen.
Nächste Sitzung Montag, den 26. Mai d. J. 11 Uhr vormittags.