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Formulierung der Mitteilungen der Reichsregierung zur Notverordnung.
Unter dem Vorsitz des Vizekanzlers wurde der Entwurf des Manifestes besprochen, das von ihm verfaßt worden war1. Die Wünsche hierzu und zu der amtlichen Verlautbarung zur Notverordnung wurden in Sonderbesprechungen formuliert und unter dem Vorsitz des Reichswehrministers genehmigt. Die endgültigen Fassungen sind aus den Anlagen ersichtlich2.