Text
2. Besetzung der Posten des Reichsjustizministers und des Reichsministers für die besetzten Gebiete.
Es wurde die Frage der Besetzung der Posten des Reichsjustizministers und des Reichsministers für die besetzten Gebiete erörtert. Der Reichskanzler wies darauf hin, daß er auf die Dauer diese beiden Posten nicht noch nebenbei verwalten könne2.
[5] Der Reichswirtschaftsminister führte schließlich ohne den Widerspruch des Kabinetts aus, daß sich zunächst der Interfraktionelle Ausschuß des Reichstags mit dieser Frage befassen müsse3.
Fußnoten
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RK Marx war mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RJM und des RMbesGeb. beauftragt.