Text
4) Entwurf der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschäden.
Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu5.
Fußnoten
- 5
Der Gesetzentwurf war am 16.12.22 vom RSchM übersandt worden (R 43 I/1382, Bl. 47-50). Er sieht eine einheitliche Regelung bei der Gewährung von Vorschüssen durch die Feststellungsbehörden vor und erweitert darüber hinaus das Recht zur Bewilligung von Vorschüssen. Außerdem wird eine Zentralstelle beim Reichsarchiv eingerichtet, um die spätere Verrechnung der Vorschüsse zu erleichtern und damit die endgültige Auszahlung der Entschädigungssummen zu beschleunigen. Das Gesetz wird am 14.3.23 unverändert verkündet (RGBl. I, S. 189 f.). Mit diesem Gesetz wird den vielfachen Klagen der betroffenen rheinischen Bevölkerung über die Mängel des Besatzungspersonenschädengesetzes vom 17.7.22 (RGBl. I, S. 624 ff.) entsprochen.