2.74.2 (cun1p): 2) Auskunftserteilung an die Interalliierte Kontrollkommission und Zulassung von Kontrollhandlungen.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Auskunftserteilung an die Interalliierte Kontrollkommission und Zulassung von Kontrollhandlungen.

Reichsminister des Auswärtigen trug den Inhalt der Kabinettsvorlage4 sowie der Protestnote des General Nollet vor5.

[252] Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen, die Note Nollets schriftlich zu beantworten und die Stellungnahme der Reichsregierung dabei zu präzisieren. Die Formulierung der Antwortnote wird unter den beteiligten Ressorts erfolgen. Ihr wesentlicher Inhalt6<ergibt sich aus der Anlage zur Kabinettsvorlage Rk 1517>7. Es wurde festgestellt, daß in dem Verhalten der Industrie gegenüber den Kontrollkommissionen bis auf weiteres nichts geändert werden soll.

Fußnoten

4

Als Kabinettsvorlage dient ein Schreiben LegR Morahts vom 5. 2., in dem dieser bittet, in der Frage der Auskunftserteilung an die IMK eine einheitliche Regelung herbeizuführen, nachdem bisher zwischen den Ressorts eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Die Auffassung des AA legt er wie folgt dar: „Bei dem interalliierten Charakter der Kommissionen, der auch die einzelnen Mitglieder ohne Rücksicht auf ihre Nationalität zu Organen einer interalliierten Körperschaft stempelt, sind wir nach dem Vertrage von Versailles diesseitigen Erachtens nicht in der Lage, uns der Ausübung von Kontrollhandlungen, in welchem Umfange immer, zu widersetzen; wir würden damit den Boden verlassen, auf den wir uns seit Beginn der Ruhrgebietsaktion gestellt haben und dessen konsequente Wahrung im Interesse unserer Beziehungen zu den am Einmarsch nicht beteiligten alliierten Hauptmächten dringend geboten ist. Das RWeMin. (Heeres- und Marinefriedenskommission) befolgt indessen die Praxis, Kontrollhandlungen, an denen belgische oder französische Offiziere beteiligt sind, nicht mehr zuzulassen.“ (R 43 I /416 , Bl. 46-48). Mit Schreiben vom 23. 1. hatte das AA die IMK gebeten, mit Rücksicht auf die Erregung der Bevölkerung für eine gewisse Zeit von Kontrollhandlungen abzusehen, soweit die Beteiligung von belg. und frz. Offizieren dabei in Frage stehe. Demgegenüber hatte Nollet in seinem Antwortschreiben vom 25. 1. erklärt, daß die derzeitigen Verhältnisse eine solche Maßnahme nicht erforderlich machten, die im übrigen auf eine Suspension der Kontrolle überhaupt hinauslaufe. „Wenn sie [die IMK], ihrer bisherigen Praxis getreu, auch stets bereit ist, bei Ausübung der Rechte, die ihr der Friedensvertrag gibt, den Umständen Rechnung zu tragen, so liegt es doch andererseits weder in ihrer Macht noch in ihrer Absicht, sich auch nur für eine gewisse Zeit der Erfüllung der ihr von den alliierten Regierungen anvertrauten Mission zu enthalten.“ (R 43 I /416 , Bl. 38). Moraht kommentierte diese Note am 30. 1. gegenüber StS Hamm: „Die Note läßt sich ebensowohl als eingeschränktes Ja wie als eingeschränktes Nein betrachten.“ Von einer Beantwortung sah das AA einstweilen ab (R 43 I /416 , Bl. 37).

5

Mit Note vom 9. 2. protestierte die IMK gegen eine Reihe von Behinderungen, in denen sie weniger einen Widerstand der Bevölkerung als vielmehr eine bewußte Obstruktion der Behörden erblicke. Abschließend forderte Nollet die RReg. auf, dem gegenwärtigen Zustand unverzüglich ein Ende zu bereiten (R 43 I /416 , Bl. 54 f.).

6

Fortsetzung des Satzes aufgrund einer handschriftlichen Korrektur am Rande; ursprünglich: „Ihr wesentlicher Inhalt soll dahin gehen, daß die Deutsche Regierung prinzipiell bereit sei, die Kontrollkommission nach wie vor zuzulassen, daß aber die Behauptung Nollets in seiner Note den Tatsachen nicht entspreche und daß die Deutsche Regierung eine Verantwortung für die Sicherheit der Kontrolloffiziere unter den jetzigen gespannten Verhältnissen nicht übernehmen könne.“

7

In der Anlage hatte das AA entsprechend dem bisherigen Vorgehen des RWeMin. folgende Richtlinien für den Verkehr mit der IMK vorgeschlagen: „Schriftliche Anfragen werden durchgehends weiter beantwortet, gleichgültig, ob der Offizier, der sie unterschreibt, ein Franzose, ein Belgier, ein Engländer oder ein Italiener ist. Kontrollbesuche werden nur zugelassen, soweit sich keine Franzosen und keine Belgier unter den Kontrolloffizieren befinden; insoweit werden auch Verbindungsoffiziere weiter gestellt. Diese Vorschriften gelten für alle Dienststellen, ob sie militärischer oder nicht militärischer Natur sind. Der Industrie werden sie lediglich bekanntgegeben mit dem Bemerken, daß sie das Recht (nicht die Pflicht) hat, entsprechend zu verfahren.“ (R 43 I /416 , Bl. 46-48). Die deutsche Antwortnote an Nollet vom 16. 2. läßt die Vorschläge der Anlage jedoch außer acht; stattdessen weist sie den Vorwurf zurück, daß die deutschen Behörden die Kontrollen durch die IMK sabotiert hätten. Vielmehr sei die Stimmung in der Bevölkerung so stark gegen die Franzosen und Belgier eingestellt, daß die RReg. alle Mühe habe, die frz. und belg. IMK-Mitglieder in ihren Unterkünften vor Zwischenfällen zu schützen. Geradezu unmöglich werde das, wenn sie auch noch aus ihrer Reserve heraustreten und sich an Kontrollhandlungen beteiligen würden. Daher ersuche das AA die IMK erneut, „die Kontrolle in einer Form zur Ausführung zu bringen, die auf die Gefühle eines in seinem tiefsten Rechtsempfinden verletzten Volkes Rücksicht nimmt.“ (R 43 I /416 , Bl. 58-60).

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