2.33.1 (lut1p): 1. Beisetzung des Reichspräsidenten auf Reichskosten.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

1. Beisetzung des Reichspräsidenten auf Reichskosten.

Der Reichsminister der Finanzen legte folgenden Gesetzentwurf vor:

„Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Die Reichsregierung wird ermächtigt, die aus Anlaß des Ablebens des Reichspräsidenten entstehenden Kosten auf Reichsmittel zu übernehmen.“

Das Kabinett erteilte seine Zustimmung1.

Fußnoten

1

Der RT nimmt das Gesetz am 10.3.25 an (RT-Bd. 384, S. 967 ). Die Vollziehung durch den Stellvertreter des RPräs. (Simons) erfolgt am 18. 3. (RGBl. I, S. 27 ).

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