Text
1. Beisetzung des Reichspräsidenten auf Reichskosten.
Der Reichsminister der Finanzen legte folgenden Gesetzentwurf vor:
„Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die aus Anlaß des Ablebens des Reichspräsidenten entstehenden Kosten auf Reichsmittel zu übernehmen.“
Das Kabinett erteilte seine Zustimmung1.
Fußnoten
- 1
Der RT nimmt das Gesetz am 10.3.25 an (RT-Bd. 384, S. 967). Die Vollziehung durch den Stellvertreter des RPräs. (Simons) erfolgt am 18. 3. (RGBl. I, S. 27).