2.40.6 (vpa1p): 6. Einfuhrverbot von Frühkartoffeln.

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6. Einfuhrverbot von Frühkartoffeln.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete von einem scharfen Telegramm des Reichsministers des Auswärtigen, in dem dieser gegen den Erlaß eines Einfuhrverbots für Frühkartoffeln Stellung nehme40. Das Kabinett hätte bisher noch nichts für die Landwirtschaft getan, notwendig sei das beantragte Einfuhrverbot, die Aufhebung der Zwischenzölle für Speck und[152] Schmalz, die Kündigung des Schwedenvertrags und die Erleichterung des Maismonopols. Er bat den Reichskanzler, ihn nach Lausanne begleiten zu dürfen, damit er diese Fragen sowie die Probleme des Butterzolls, der Siedlung und des Arbeitsprogramms mit ihm und den zuständigen Ministern in Lausanne besprechen könne.

Staatssekretär Zarden führte aus, daß die Frühkartoffeleinfuhr in 8–10 Tagen zu Ende ginge. Bis dahin werde ein Einfuhrverbot kaum wirksam werden. Es würde aber Holland weiter verärgern.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß sich das Kabinett die endgültige Stellungnahme zu dem Ergebnis der Beratungen über die agrarischen Wünsche in Lausanne vorbehalten müsse. Wegen der Frühkartoffeln sei er bereit, seine Bedenken zurückzustellen41.

Fußnoten

40

Vgl. Anm. 13 zu Dok. Nr. 38.

41

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 46, P. 1.

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