2.161.6 (wir1p): 6. Einstellung von 600 000 M zur Verfügung des Reichsministers der Finanzen zwecks Auszahlung von Entschädigungen an Dienststellen für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.

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6. Einstellung von 600 000 M zur Verfügung des Reichsministers der Finanzen zwecks Auszahlung von Entschädigungen an Dienststellen für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.

[Der Einstellung des Betrages wurde zugestimmt.]

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