2.161.6 (wir1p): 6. Einstellung von 600 000 M zur Verfügung des Reichsministers der Finanzen zwecks Auszahlung von Entschädigungen an Dienststellen für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.
6. Einstellung von 600 000 M zur Verfügung des Reichsministers der Finanzen zwecks Auszahlung von Entschädigungen an Dienststellen für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.