1.57.3 (wir2p): 3. Vom Reichstag in dieser Tagung noch zu erledigende Gesetzentwürfe.

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3. Vom Reichstag in dieser Tagung noch zu erledigende Gesetzentwürfe.

Die einzelnen Ressorts benennen die Vorlagen, deren Erledigung noch in dieser Reichstagstagung sie für notwendig oder erwünscht erklären4.

Der Reichskanzler bittet die Ressorts, in der Sitzung des Ältestenrates am 14. 6. ihre Wünsche selbst zu vertreten.

Fußnoten

4

Entsprechende Zusammenstellungen der einzelnen Ministerien in R 43 I /1012 , Bl. 206-207, 211 f..

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