Text
2. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Wehrpflicht1. […]
Fußnoten
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Die Überschrift dieses P. der TO ist irreführend; tatsächlich handelt es sich hier um den „Entw. eines Reichswehrgesetzes“, den der RWeM nach der Beschlußfassung durch das Kabinett noch am gleichen Tage dem RR übersandte (R 43 I/609, Bl. 138–148). Der GesEntw. wurde jedoch Ende Juli zurückgezogen. Siehe dazu Dok. Nr. 34 und Dok. Nr. 102, P. 6.