1.68.3 (ma12p): 3. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-spanische Handelsabkommen.

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3. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-spanische Handelsabkommen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft begründeten ihren bereits schriftlich eingelegten Einspruch gegen den Gesetzentwurf3.

[976] Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß das Kabinett im Augenblick nur noch formell den Beschluß fassen könne, den Gesetzentwurf an den Reichstag zu bringen, da der Handelsvertrag praktisch, und zwar mit Genehmigung des Kabinetts, bereits in Kraft gesetzt sei4. Eine Abänderung stehe gar nicht mehr im Bereich des Möglichen.

Ministerialdirektor v. Stockhammern teilte eine gegenüber der Vorlage erfolgte redaktionelle Änderung der Begründung mit.

Dem Gesetzentwurf nebst Begründung, letzterer mit der vorgetragenen Abänderung, wurde zugestimmt5.

Fußnoten

3

Am 15. 8. hatte das AA dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, in dem die Zustimmung von RR und RT zum dt.-span. Handelsabkommen vom 25. 7. und zu seiner vorläufigen Inkraftsetzung festgestellt wird; dem Entwurf ist der Text des Abkommens und eine erläuternde Denkschrift beigefügt (R 43 I /1117 , Bl. 66-76). Die Zustimmung der Minister sollte im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Mit Schreiben vom 15. 8. an den StSRkei erhob der RMbesGeb. gegen den GesEntw. Widerspruch. „Die in dem Vertrag vereinbarte Herabsetzung des Weinzolls ist für den rheinischen Weinbau untragbar. Ich muß daher bitten, entweder den Vertrag abzuändern oder andere geeignete Maßnahmen zu beschließen, durch welche das Weiterbestehen des rheinischen Weinbaus ermöglicht wird.“ Am 18. 8. schloß sich der REM dem Einspruch des RMbesGeb. an (R 43 I /1117 , Bl. 79; hier auch mehrere Eingaben von Interessenvertretungen des Weinbaus und Weinhandels, in denen auf die ruinösen Folgen des span. Handelsvertrages hingewiesen wird).

4

Durch Kabinettsbeschluß vom 30. 7. war das Handelsabkommen zum 1. 8. provisorisch in Kraft gesetzt worden; s. Dok. Nr. 266, P. 2; ferner Nr. 268.

5

Vom RR wird der GesEntw. über das Handelsabkommen mit Spanien am 25. 8. mit 38 gegen 18 Stimmen angenommen (vgl. Schultheß 1924, S. 77). Noch am 25. 8. wird der Entwurf dem RT vorgelegt (RT-Drucks. Nr. 467, Bd. 383 ), der ihn an den volkswirtschaftlichen Ausschuß überweist (RT-Bd. 381, S. 1135  ff.). In der laufenden Legislaturperiode, die mit der Auflösung des RT am 20.10.24 endet, wird der GesEntw. nicht mehr verabschiedet (vgl. die Parteienanträge RT-Drucks. Nr. 549 , 551, 567 in Bd. 383).

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