2.29.8 (sch1p): 8. [Alliierter Luftverkehr]

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8. [Alliierter Luftverkehr]

Reichsminister Graf Rantzau machte Mitteilung über ein Projekt der Alliierten für den Luftverkehr Paris–Prag11. Er schlage im Einvernehmen mit dem Kriegsminister vor, die deutsche Zustimmung hierzu nicht zu erteilen.

[114] Die Erörterung wurde vertagt; es sollen zuvor erst Unterlagen verteilt werden12.

Fußnoten

11

Noch in einem Telegramm des AA an das bayer. StMin.d.Äußern vom 18.3.1919 hieß es: „General Foch beantragt, zwischen Paris und Prag eine Flugpostverbindung mit Zwischenlandungsplätzen in Stuttgart und Nürnberg einzurichten. AA würde hiergegen keine Bedenken haben, vorausgesetzt, daß es sich um vorübergehende Einrichtung handelt und damit kein Präjudiz für endgültige Regelung geschaffen wird […].“ (HStA München, Allg. StA., MInn 66 142). Jedoch erklärte bereits am 19.3.1919 der bayer. M.f.mil.Ang. in einem Schreiben an das bayer. IMin.: „Ich schlage vor: eine ungünstige Antwort zu geben […] Wir haben gar keinen Anlaß, die Einkreisungspolitik Frankreichs, die es allein zu dem Hilfswerben für Tschechoslowakei und Polen treibt, noch selbst zu unserem Verderb zu unterstützen […].“ (HStA München, Allg.StA., MInn 66 142). Einer Aufzeichnung aus dem AA vom 31.3.1919 zufolge erhob auch die OHL Einspruch gegen das all. Projekt mit der Begründung, die tschechischen Truppenmassierungen gegenüber Oberschlesien ließen eine weitere Erleichterung der frz.-tschechischen Verbindungen nicht ratsam erscheinen. Das AA argumentierte dagegen, die Flugpostverbindung sei militärisch unwesentlich, da bereits ausreichende telegrafische Kontakte zwischen Paris und Prag bestünden. Die OHL bestand jedoch darauf, zumindest eine tschechische Nichtangriffsgarantie für Schlesien zu erlangen, bevor der Errichtung der all. Flugverbindung zugestimmt werden könnte. Den Ausschlag gab die Ende März 1919 von Marschall Foch veröffentlichte Forderung nach einer zweiten Flugverbindung Mainz–Prag sowie die Erweiterung beider Linien über Prag hinaus bis Warschau mit einer Zwischenlandestelle in Schlesien. Daraufhin entschloß sich auch das AA, dem RKab. zu empfehlen, das frz. Verlangen kompromißlos abzulehnen, in der Antwort auf die Dtl. auferlegte Flugsperre hinzuweisen und die Frage bis auf den Friedensvertrag zu vertagen, in dessen Rahmen sie auf der Basis der Gleichberechtigung entschieden werden solle (R 43 I /731 , Bl. 20-22).

12

Den vorhandenen Kabinettsprotokollen zufolge wurde die Frage im RKab. nicht wieder aufgegriffen.

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