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2. Änderungen zum Entwurf einer Reichshaushaltsordnung nach den Beschlüssen des Reichsrats.
Staatssekretär Dr. Schroeder trägt den Inhalt der Vorlage vor4. […] Nach kurzer Aussprache werden die Anträge des Reichsministers des Innern vom Kabinett abgelehnt; im übrigen stimmt das Kabinett der Vorlage zu.
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Die an der Regierungsvorlage vorgenommenen Änderungen des RR sind in der Anlage zu einem Schreiben des RFM an den StSRkei vom 7.4.22 zusammengestellt (R 43 I/862, Bl. 73-95). Die Vorlage geht in der abgeänderten Fassung am 9.6.22 an den RT (RT-Drucks. Nr. 4510, Bd. 374), wird hier in dritter Lesung am 15.12.22 verabschiedet (RT Bd. 357, S. 9360 C) und am 31.12.1922 verkündet (RGBl. 1923 II, S. 17).