Text
c) Mitteilungen des Reichsarbeitsministers.
Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß der Entwurf über Arbeitslosenversicherung5 wenigstens noch vom Kabinett verabschiedet werden müsse6. Er wies ferner auf den unglaublichen Umstand hin, daß das Preußische Wohlfahrtsministerium an zahlreiche Reichsressorts in dieser Angelegenheit geschrieben habe7. Er müsse hierzu die Frage aufwerfen, wie sich das Reichskabinett verhalten wolle.
- 5
S. Dok. Nr. 126, P. 2.
- 6
Zur Verabschiedung des Entwurfs s. Dok. Nr. 147, P. 2.
- 7
Hierbei handelt es sich 1) um eine vom PrWohlfMin. am 20. 6. an den RArbM übersandte „Stellungnahme der Preußischen Staatsregierung zur Organisation der Erwerbslosenfürsorge“ (R 43 I/2029, Bl. 381 f.) und 2) um ein Rundschreiben des gleichen Ministeriums an die Rkei und sämtliche Reichsressorts vom 29.7.25 (R 43 I/2030, Bl. 4). In beiden Schreiben wird die von der RReg. geplante Neuordnung der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich abgelehnt.
Der Reichskanzler erklärte, daß bereits beschlossen sei, daß alle derartigen Eingaben, die an andere Ressorts als an das Reichsarbeitsministerium gerichtet seien, als Irrläufer zu betrachten seien. Von seiten der Reichskanzlei, an welche diese Eingaben seitens der Ressorts abzugeben seien, werde dem Wohlfahrtsministerium mitgeteilt werden, daß diese Eingaben von der Reichskanzlei gesammelt dem zuständigen Reichsarbeitsminister zugeleitet seien8.
- 8
Geschieht mit Schreiben der Rkei an den PrWohlfM vom 6.8.25 (R 43 I/2030, Bl. 11 f.).