1.69.3 (bru3p): 3. Reichsbahntarife.

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3. Reichsbahntarife.

Der Reichsverkehrsminister stellte in Aussicht, daß er über die Senkung der Reichsbahntarife14 in der Sitzung der ständigen Tarifkommission am 11. Dezember die Einzelheiten festlegen werde15. Die Änderungen müßten am 16. Dezember in Kraft treten. Früher sei es nicht möglich wegen der erforderlichen technischen Vorbereitung. Nötigenfalls würde er den Präsidenten des Reichsbahngerichts anrufen. Außer der Versagung der Genehmigung für Tarifänderungen ständen ihm im übrigen keine Druckmittel zur Verfügung.

14

Vgl. auch Dok. Nr. 574, P. 2.

15

Mit dem Schreiben vom 3.12.31 hatte der RVM der Rkei einen Beschluß des Verwaltungsrats der RB vom gleichen Tage übermittelt. Dieser Beschluß, der gegen 4 Stimmen des RB-Präsidenten gefaßt wurde, hatte folgenden Wortlaut: „Der Reichsverkehrsminister hat in einer Besprechung mit Mitgliedern des Verwaltungsrats folgende Erklärung abgegeben: Die Reichsregierung wünscht eine Senkung der Tarife der Reichsbahn in verschiedenen Positionen des Güterverkehrs gemäß näherer Vereinbarung im rechnerischen Jahresausmaß von rd. 300 Mill. Die Reichsregierung erklärte sich bereit, die Ausgabeneinsparung von 2/3 dieser Summe in der Betriebsrechnung der Reichsbahn durch gesetzgeberische Maßnahmen zu ermöglichen. Da die kommende Notverordnung auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens ein einheitliches Vorgehen nötig macht, legt die Reichsregierung einen entscheidenden Wert auf eine gleichzeitige Zusicherung der Tarifsenkung. Aufgrund dieser Erklärung des Reichsverkehrsministers, daß die Reichsregierung bereit ist, eine Ausgabeneinsparung von 200 Millionen in der Betriebsrechnung der Reichsbahn durch gesetzgeberische Maßnahmen zu ermöglichen, wobei vorausgesetzt wird, daß Preisersparnisse in den sächlichen Ausgaben nicht in den garantierten Betrag von 200 Millionen RM eingerechnet werden, beschließt der Verwaltungsrat eine Tarifermäßigung von insgesamt 300 Millionen RM, sobald und insoweit aus den gesetzgeberischen Maßnahmen der Reichsregierung eine Entlastung des Betriebsetats von 200 Millionen nachgewiesen ist“ (R 43 I /1453 , Bl. 360–361).

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für geboten, gleichwohl auf eine Beschleunigung der Herabsetzung hinzuwirken.

Auch die anderen Ressorts sprachen sich in ähnlichem Sinne aus.

Der Reichsverkehrsminister wollte das weitere veranlassen16.

16

Zum Tarifsenkungsbeschluß der RB siehe Dok. Nr. 589.

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