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[182]1. Beantwortung der Noten der I.M.K.K. und der Botschafterkonferenz.
Generalleutnant von Pawelsz trug den Inhalt der einzelnen Noten nebst der jeweilig geplanten Antwort vor1.
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Der Notenwechsel mit der all. Botschafterkonferenz und der IMKK über die noch unerledigten Entwaffnungsfragen findet sich im „Material über die Entwaffnungsfrage für Genf“ (mit Begleitschreiben des Gen. v. Pawelsz an die Rkei vom 26.10.26 in R 43 I/439, Bl. 155–270). Hier eine kurze Inhaltsangabe der beiden wichtigsten IMKK-Noten, der Noten der Botschafterkonferenz sowie der dt. Antwortnoten, auf die in der obigen Ministerbesprechung Bezug genommen wird:
In ihrer Note Nr. 13401 vom 2.7.26 erbat die IMKK genaue Auskunft über die neuen befestigten Unterstände im Süden der Festung Königsberg; außerdem wünschte sie eine Mitteilung darüber, ob auch an anderen Orten Befestigungsarbeiten ausgeführt worden seien (R 43 I/439, Bl. 162). In seiner Antwortnote R.K. Nr. 669 vom 4. 9. legte Gen. Pawelsz dar, daß die Dt. Reg. das Recht habe, außerhalb der entmilitarisierten Zone und der Küstenzone Festungen zur Landesverteidigung anzulegen; der VV bestimme lediglich, daß das „System“ der Befestigungswerke an der Süd- und Ostgrenze in seinem jetzigen Zustand bestehen bleiben müsse (Art. 180 VV). Bei den Königsberger Bauten handle es sich ausschließlich um kleine Unterstände. Auch an anderen Stellen würden „die notwendigen Erneuerungsarbeiten“ vorgenommen. Dadurch werde das Befestigungssystem nicht geändert (R 43 I/439, Bl. 163–165).
Mit Note Nr. 3110 vom 2.7.26 teilte die IMKK eine Anordnung der Botschafterkonferenz mit, daß die Ausbildung des dt. Heeres an den durch den VV verbotenen Waffen (Panzerwagen, Flugzeugen usw.) nicht erlaubt sei und deshalb in den Dienstvorschriften nicht erscheinen dürfe, daß hingegen die Ausbildung in der Abwehr der verbotenen Waffen erlaubt sein solle. Die IMKK bat, die Dienstvorschriften entsprechend abzuändern und ihr eine Liste der einschlägigen Vorschriften zuzustellen (R 43 I/439, Bl. 185–186). In seiner Antwortnote R.K. Nr. 670 vom 4. 9. erklärte Pawelsz, daß die Ausbildungsfrage im VV überhaupt nicht angeschnitten sei und daher der Kontrolle durch die IMKK nicht unterliege. Die Dt. Reg. sei deshalb auch nicht verpflichtet, die Dienstvorschriften abzuändern bzw. sie der IMKK vorzulegen (R 43 I/439, Bl. 187–188).
Die Botschafterkonferenz wies in ihrer Note Nr. 169 vom 17.8.26 darauf hin, daß trotz der VO vom 12.2.26 (RGBl. I, S. 100) zahlreiche Verbände wie z. B. der Stahlhelm und der Wehrwolf „ihr Werk der militärischen Vorbereitung fortsetzen, über Waffen verfügen und mit Behörden des Reichswehrministeriums Beziehungen unterhalten“. Die Botschafterkonferenz erwarte von der Dt. Reg. genaue Angaben über die bei den Verbänden beschlagnahmten Waffen sowie eine Mitteilung über die Maßnahmen, welche die dt. Länder in Ausführung der VO vom 12.2.26 ergriffen hätten (R 43 I/439, Bl. 231–232; frz. Text in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 38). In ihrer Antwortnote vom 6.9.26 erklärte die Dt. Reg., daß sie die Gewähr für die uneingeschränkte Anwendung der VO vom 12.2.26 übernehme. Zum Beweis dafür wurde der Botschafterkonferenz ein Rundschreiben des RIM an die Landesregierungen vom 6.5.26 sowie eine Übersicht über die von den Landesregierungen veranlaßten Maßnahmen übersandt. Ein Kontrollrecht der IMKK in dieser Frage könne die Dt. Reg. nicht anerkennen. Es entspreche im übrigen nicht den Tatsachen, daß sich in der Hand der Verbände noch Waffen in nennenswertem Umfang befänden; etwa noch aufgefundene einzelne Waffen würden beschlagnahmt und zerstört (R 43 I/439, Bl. 233–244; gedr. in ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 75, Anlage I).
In ihrer Note Nr. 167 vom 17.8.26 verlangte die Botschafterkonferenz erneut gesetzgeberische Maßnahmen, durch die vertragswidrige Einstellungen in das dt. Heer und die Vorbereitung von Ergänzungskadern unter Strafe gestellt werden. Der diesbezügliche Runderlaß des RWeM vom 3.5.26 könne nicht als ausreichend angesehen werden (R 43 I/439, Bl. 222–223; frz. Text in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 38). Mit Antwortnote vom 6. 9. teilte die Dt. Reg. mit, daß eine VO des RPräs. veröffentlicht werden solle, welche ungesetzliche Einstellungen in die Reichswehr sowie die Ausbildung von Reservekadern und von Reserveoffizieren verbietet (R 43 I/439, Bl. 224–225; gedr. in ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 75, Anlage II).
In ihrer Note Nr. 168 vom 17.8.26 stellte die Botschafterkonferenz fest, daß sich bei der Durchführung der all. Entwaffnungsforderungen in zahlreichen Fällen ungerechtfertigte Verzögerungen ergeben hätten. Die Dt. Reg. möge für eine beschleunigte Abwicklung des vereinbarten Entwaffnungsprogramms sorgen (R 43 I/439, Bl. 214; frz. Text in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 38). In ihrer Antwortnote vom 6.9.26 wies die Dt. Reg. den Vorwurf der Verschleppung zurück. Sie habe seit der all. Kollektivnote vom 4.6.25 unausgesetzt an einer beschleunigten Regelung der dort aufgeworfenen Fragen mitgearbeitet. Nach ihrer Ansicht sei die dt. Entwaffnung „materiell tatsächlich bereits abgeschlossen“. Bei den wenigen noch unerledigten Punkten handle es sich hauptsächlich um Forderungen, bei denen der dt. Rechtsstandpunkt von dem der all. Regierungen abweiche. Die Dt. Reg. werde alles tun, um hier zu einer Einigung zu gelangen. Sie erwarte, „daß die Militärkontrolle in kürzester Frist endgültig zum Abschluß gebracht wird“ (R 43 I/439, Bl. 215–217; gedr. in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 75, Anlage III).
[183] Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich mit dem vorgetragenen Verfahren einverstanden. Er halte es für zweckmäßig, noch vor der Genfer Tagung nach Möglichkeit alle ausstehenden Streitfragen zur Beantwortung zu bringen. Die Bereinigung der Polizeifrage beabsichtigte er gemäß dem Ergebnis der Chefbesprechung vom 30. August2 mit der endgültigen, terminmäßig festgelegten Abreise der I.M.K.K. zu verknüpfen.
Im übrigen werde er mit Briand in Genf3 über den gesamten Fragenkomplex verhandeln. Er werde ihn insbesondere von seiner gerade jetzt besonders unbegründeten Furcht vor der militärischen Leistungsfähigkeit der vaterländischen und anderen Verbände zu befreien suchen.
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Am 6.9.26 begann die VII. Völkerbundsversammlung in Genf.
Nicht zu verkennen sei, daß die Haltung der Botschafterkonferenz seit dem Regierungsantritt Poincarés4 sich versteift habe. Er würde es für zweckmäßig halten, falls auf diesem Wege wieder keine endgültige Erledigung der Entwaffnungsfrage möglich sei, die Hilfe der öffentlichen Meinung Deutschlands in Anspruch zu nehmen.
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Das Kabinett Poincaré war am 23.7.26 gebildet worden. Vgl. dazu ADAP, Serie B, Bd. I,1, Dok. Nr. 284.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß in seinem Ressort zur Zeit die raschere Verwertung und Abstoßung der noch reichseigenen militärischen Baulichkeiten und Liegenschaften geplant sei. Er halte es für zweckmäßig, dies in der betreffenden Antwortnote zu erwähnen.
General von Pawelsz sagte dies zu5.
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Die Botschafterkonferenz hatte mit Note vom 27.8.26 die Dt. Reg. gebeten, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Veräußerung der überzähligen Verwaltungseinrichtungen des ehemaligen dt. Heeres zu ergreifen. Die Dt. Reg. antwortete mit Note vom 6. 9., daß sie am 29. 4. der IMKK eine umfangreiche Zusammenstellung mit genauen Angaben über die Verwendung der Einrichtungen übermittelt habe. Die Zahl der nicht genutzten und leerstehenden Gebäude (ehemalige Kasernen, Ställe, Schuppen usw.) sei verhältnismäßig gering. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage sei es außerordentlich schwierig, für diese Anlagen Käufer zu finden. Die Dt. Reg. wolle jedoch versuchen, bei einer Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse die noch nicht anderweitig verwendeten Gebäude zu veräußern (R 43 I/439, Bl. 248–250).
Das Kabinett erklärte sich mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.