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5. Antrag der Gewerkschaftskommission von Berlin und des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold auf Freigabe der Bannmeile für den 11. August 1924.
Der Reichsminister des Innern trug die Angelegenheit vor.
Das Kabinett beschloß, dem Antrage nicht stattzugeben.
Die Bannmeile sei grundsätzlich nur freizugeben, wenn es sich um offizielle Veranstaltungen der Reichs- oder Staatsregierung handele, oder doch um solche Veranstaltungen, die durch eine amtliche Mitwirkung der Regierung einen betonten halboffiziellen Charakter erhielten.