1.86.5 (mu22p): 4. Vorkommnisse im Rechtsausschuß des Reichstags am 5. November aus Anlaß der Beratung der Ehescheidungsreform und Frage des weiteren Vorgehens.

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4. Vorkommnisse im Rechtsausschuß des Reichstags am 5. November aus Anlaß der Beratung der Ehescheidungsreform und Frage des weiteren Vorgehens2.

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Im Rechtspflegeausschuß war am 2. 10. der Antrag des Zentrums abgelehnt worden, die für Anfang November angesetzte Behandlung der Ehescheidungsreform abzusetzen. Gegenüber dem Protest wegen der Verschleppungstaktik durch das Zentrum von SPD, DVP und DDP war vom Zentrum auf die Koalitionsbestimmung hingewiesen worden, daß nur bei Übereinstimmung in der RReg. wichtige Anträge „neu gestellt oder weiter verhandelt“ werden sollen (Vermerk Wiensteins vom 24. 10.; R 43 II /1521 , Bl. 69, hier: Bl. 69; Niederschrift der 34. Sitzung des 13. Ausschusses). Versuche des RK statt der Ehescheidungsreform das Standesherrengesetz beraten zu lassen, waren danach ergebnislos geblieben (Vermerk Pünders vom 29. 10. und Vermerk des RK vom 31. 10.; R 43 II /1521 , Bl. 70 f., hier: Bl. 70 f.). Daraufhin hatte der Abg. Perlitius dem MinDir. v.. Hagenow telefonisch erklärt: „Die Beratung der Ehescheidungsreform im Rechtsausschuß, die heute beginne, könne große politische Konsequenzen mit sich bringen. Es gehe nicht an, daß die RReg. über die Wünsche der Zentrumsfraktion einfach stillschweigend hinweggehe“ (Vermerk v. Hagenows vom 5. 11.; R 43 II /1521 , Bl. 78, hier: Bl. 78). Der Rechtspflegeausschuß hatte – nach einem Vermerk v. Hagenows – sogleich mit der Beratung der Ehescheidungsreform begonnen, da kein Antrag auf Vertagung vorgelegen habe. „Die Abgeordneten des Zentrums, Dr. Bell, Dr. Schetter, Frau Weber und Diez erschienen erst um 11.30 Uhr, um durch Dr. Bell folgende Erklärung abzugeben: Die Zentrumsfraktion sei bei der RReg. wegen Behandlung der Ehescheidungsreform durch den Rechtsausschuß vorstellig geworden, habe aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Solange das Zentrum nicht im Besitz einer Antwort sei, könne es nicht an den Beratungen des Rechtsausschusses teilnehmen. Nach Abgabe dieser Erklärung verließen die Abgeordneten des Zentrums den Saal.“ Kahl habe für sich und den Abg. Landsberg erklärt, sie hätten die Ansicht des Zentrums gekannt, seien aber der Meinung gewesen, daß der Ausschuß selbst seine Tagesordnung beschließen müsse. Bei der Diskussion war vom Vertreter der BVP zum Ausdruck gebracht worden, kein Mitglied seiner Partei könne einer Koalition angehören, die für die Erleichterung der Ehescheidung eintrete. Auf Antrag der DDP war die Frage der Ehescheidungsreform sodann an einem Unterausschuß überwiesen worden, der unter Vorsitz des Abg. Landsberg am 8. 11. zusammentreten sollte (5. 11.; R 43 II /1521 , Bl. 81 f., hier: Bl. 81 f.).

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Reform des Ehescheidungsrechts nicht von der Regierung betrieben werde, die das Problem ja schon vom[1118] vorigen Reichstag übernommen habe. Es handle sich nur um Initiativanträge der Parteien und um einen Referentenentwurf aus dem Reichsjustizministerium. Der Auszug des Zentrums aus dem Ausschuß habe zweifellos den gegenseitigen Widerstand der Parteien versteift. Es dürfe aber kein Zweifel darüber herrschen, daß im gegenwärtigen Augenblick in Rücksicht auf die Außenpolitik eine Koalitionskrise aus diesem Grunde einfach unerträglich wäre.

Es wurde nunmehr in die Beratung der einzelnen Punkte nach der vom Herrn Reichskanzler vorgezeichneten Reihenfolge eingetreten.

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