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1. [Haller-Armee]
Reichsminister Erzberger verliest die anliegende Note Nudants vom 29. März1.
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Hier liegt ein Datierungsirrtum, offenbar des Protokollführers, vor; der amtlichen Dokumentation zufolge stammte die Antwortnote des Gen. Nudant auf die dt. Note vom 28.3.1919 (s. Dok. Nr. 26, P. 6) vom 30.3.1919. Sie lautet: „Ich habe die Note […] dem Marschall, Oberstkommandierenden der alliierten Armeen, übermittelt […] Ich habe ganz besonders seine Aufmerksamkeit auf folgenden Satz der fraglichen Note gelenkt: ‚Die dt. Reg. kann nach eingehender Prüfung eine Maßnahme (d. h. die Ausschiffung der poln. Truppen in Danzig) nicht verantworten, die ohne Schaffung ausreichender Garantien den Bürgerkrieg im eigenen Land hervorrufen muß.‘ Der Marschall telegrafierte mir am 29. 3. […]: ‚Ich werde persönlich in Spa alle Auskünfte und alle verlangten Garantien dem dt. Bevollmächtigten geben, der mit den Vollmachten versehen sein soll, die nötig sind, um in 48 Stunden zu entscheiden. Die Zusammenkunft wird am 3. 4. stattfinden, es sei denn, daß dies nicht möglich wäre.‘ […].“ (Waffenstillstand, II, S. 347 f.).
Es wird beschlossen: Der Aufforderung zu Verhandlungen soll nachgekommen werden. Reichsminister Erzberger soll zu diesem Zwecke nach Spa reisen2. Es soll in erster Linie versucht werden, die Landung in Danzig durch Vereinbarung irgendeines anderen Transportweges abzuwenden. Dabei soll nötigenfalls auch der Landweg aus Frankreich nach Posen angeboten werden. Eventl. soll angestrebt werden, daß nur Material über Danzig gehen darf, während die Truppen über andere Häfen geleitet werden, so daß dem Prestigestandpunkt beider Teile Rechnung getragen wird. Die Erörterung über die notwendigen Garantien im Falle eines Transports der Truppen über Danzig soll in dem Sinne geführt werden, daß die Alliierten möglichst einen anderen Weg vorziehen. Als Garantie soll zunächst das feierliche Wort der Alliierten, daß sie sich für den ungestörten Verlauf des Durchzugs verbürgen, und eine Warnung von ihrer Seite an die Polen, daß Unruhen ihnen zum Nachteil gereichen würden, verlangt werden. Der Durchzug soll möglichst nur in kleinen[117] Trupps erfolgen. Weitere militärische Garantien, wie z. B. die vorübergehende Besetzung in polnischer Hand befindlichen Gebiets durch deutsche Truppen, sollen noch zwischen dem Kriegsminister und dem Reichsminister Erzberger erörtert werden.
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Erzbergers Verhandlungsvollmacht in: Waffenstillstand, II, S. 348.
Die Parteiführer sollen ersucht werden, sich am 2. April in Berlin zur Verfügung zu halten3.
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Die Einladung an die Parteiführer in: R 43 I/164, Bl. 139, 143. Die Besprechung fand erst am 3.4.1919, 17.30 Uhr statt; ein Protokoll oder eine Aufzeichnung sind nicht zu ermitteln.