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1. Vom Reichstag eingebrachter und in 3 Lesungen verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte1.
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Der auf Initiative des RT am 17.11.1921 eingebrachte Entwurf (RT-Drucks. Nr. 3008, Bd. 369
) sollte die Versicherungspflicht gegenüber dem Gesetz vom 23.7.21 (RGBl. 1921 II, S. 1173
) ausdehnen. Der Entwurf war am 19.11.1921 im RT verabschiedet worden (RT Bd. 351, S. 5115
) und wird am 13.12.1921 verkündet (RGBl. 1921 II, S. 1578
; siehe auch R 43 I
/2100
, Bl. 149-154).
Gegen den Gesetzentwurf wurden keine Bedenken geltend gemacht.