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2. Außerhalb der Tagesordnung: Indiskretion in der Frage der Postabfindung.
Ebenfalls im engeren Kreise der Minister brachte sodann der Reichspostminister zur Sprache, daß er durch eine offenbare Indiskretion über eine Kabinettsvorlage zur Frage der Postabfindung im Verwaltungsrat der Reichspost in eine sehr schwierige Lage gebracht worden sei. Man habe ihm nämlich im Verwaltungsrat vorgehalten, daß er schon vor der Entscheidung des Verwaltungsrats6 beim Reichskabinett beantragt habe, eine etwaige ablehnende Entscheidung des Verwaltungsrates durch das Reichskabinett aufheben zu lassen. Dies sei von dem Reichstagsabgeordneten Dr. Hertz vorgebracht worden. Er habe damit zweifellos auf die Kabinettsvorlage des Reichsministers der Finanzen vom 8. März […] abgezielt7, die nur durch eine Indiskretion nach außenhin bekannt geworden sein könne. Er habe sich in der schwierigen Situation nicht anders helfen können, als durch Ableugnung dieser Vorlage, die ja auch nicht von ihm, sondern vom Reichsminister der Finanzen ausgegangen sei. Er wolle auf den Vorfall nur hinweisen, um die von dem Herrn Reichskanzler wiederholt empfohlene Notwendigkeit absoluter Geheimhaltung von Kabinettsvorlagen nochmals zu unterstreichen.