1.4 (str2p): Nr. 118 Dr. Hjalmar Schacht an den Reichskanzler. 6. Oktober 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 118
Dr. Hjalmar Schacht an den Reichskanzler. 6. Oktober 1923

R 43 I /2440 , Bl. 167–168

[Betrifft: Aufgaben des künftigen Finanzministers.]1

1

Vor der Ernennung Luthers zum RFM waren für diesen Posten auch der dt. Botschafter in den USA Wiedfeldt sowie der Direktor der Darmstädter und Nationalbank Schacht vorgesehen gewesen. StS von Maltzan hatte den Eindruck gewonnen, daß Wiedfeldt, der sich zu dieser Zeit in Berlin befand, den Posten probeweise für drei Monate übernehmen würde, wenn der RK an sein Vaterlandsgefühl appelliere. „Er hat aber starke sachliche Bedenken, die man überwinden muß: Mangelnde Orientierung über die gegenwärtige innere Wirtschafts- und Finanzlage – fehlende Kenntnis der vorliegenden Projekte – (Neumark usw.). – Diese dürften am leichtesten dadurch zu zerstreuen sein, daß man darauf hinweist, daß es zunächst allein darauf ankommt auf energische Exekutive, klare Zielsetzung, disziplinierte Zusammenarbeit; brauchbare Unterorgane sind vorhanden“ (R 43 I /1305 , Bl. 178). Neben Wiedfeldt hatte Stresemann auch die Berufung Schachts in Betracht gezogen, doch mußte er auf ihn verzichten, nachdem er mit Vorwürfen gegen Schachts Tätigkeit während des Kriegs in Belgien vertraut gemacht worden war; s. dazu Vermächtnis I, S. 146 ff.; H. Luther, Politiker ohne Partei, S. 119. Zur Klärung dieser Vorwürfe befragte Stresemann am 23.10.23 den RGPräs. Simons, der in der betreffenden Zeit als Justitiar des AA zwischen dem Generalkom. für Banken beim Generalgouverneur Belgien von Lumm und Schacht, der in der Abteilung Handel und Banken in Brüssel gearbeitet hatte, hatte vermitteln sollen. Simons war zu dem Ergebnis gelangt, daß disziplinarische Maßnahmen nicht erforderlich gewesen seien. Schacht habe unvorsichtig, doch nicht unkorrekt gehandelt. In einem Pflichtenkonflikt habe er sich „vielleicht nicht ganz richtig entschieden“ (Simons an Stresemann, 25.10.23; Pol. Arch.: NL Stresemann  3).

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Die Mitteilung, die Herr Staatssekretär von Rheinbaben mir heute in Ihrem Auftrage nach Ihrer Unterredung mit dem Reichspräsidenten machte, habe ich[501] dankend zur Kenntis genommen. Die große Eile, mit der die Besprechungen zwischen uns geführt worden sind2, haben nur wenig Möglichkeit gelassen, uns über grundsätzliche Fragen auszusprechen. Auch mußte ich natürlich annehmen, daß insbesondere nach meinem Aufsatz in der Vossischen Zeitung, die ich beifüge3, diese Dinge einmal bekannt waren, ich möchte nun aber doch Veranlassung nehmen, in einem kurzen Exposé, das ich ebenfalls beifüge, diejenigen Richtlinien darzulegen, die meines Erachtens für den künftigen Finanzminister unter allen Umständen maßgeblich sein müssen4. Vielleicht ist es Ihnen in den nächsten Tagen trotz der politischen Situation möglich, diesen Dingen Ihre Aufmerksamkeit etwas eingehender zuzuwenden.

2

Nachzuweisen ist in dieser Zeit nur eine Besprechung am 4.10.23 um 16.30 Uhr (BA: NL von Stockhausen  15; Vermächtnis I, S. 145).

3

Dieser Artikel war unter der Überschrift „Die neue Währung“ (Voss. Ztg., Nr. 468 vom 3.10.23) erschienen. Schacht hatte sich darin nachdrücklich für eine Währung auf Goldbasis ausgesprochen, die auch zu einer Steigerung der Produktivität führen werde. Kritisch hatte er die Kreditverpflichtungen beurteilt, die die neue Währungsbank nach den vorliegenden Plänen gegenüber dem Reich haben sollte, und hatte darauf hingewiesen, daß die Neumark von Anbeginn an ein Disagio gegenüber den ausländischen Zahlungsmitteln haben werde. Schacht war ferner für eine Parallelität von Goldmark und Papiermark eingetreten. Eindeutig hatte er eine Geschäftsleitung der Wirtschaftsverbände in der neuen Währungsbank abgelehnt. Grundfehler des Neumark-Entwurfs sei, daß er aus finanzpolitischen und nicht aus währungspolitischen Überlegungen entstanden sei und daß das Reichsdefizit durch Ausgabe von Goldzeichen abgedeckt werden solle. Um eine Goldbank zu schaffen, werde es möglich sein, die notwendigen Mittel zu erhalten, da die Welt an einer Sanierung der deutschen Finanzen interessiert sei. „Schon eine bloße moralische Unterstützung auswärtiger Kreise, die in der geeigneten Form sicherlich zu erlangen sein wird, würde eine große Hilfe sein, und mit innerer Notwendigkeit würde die Goldbank das Zentrum bilden, von dem eine Gesundung unseres ganzen Wirtschaftslebens ihren Anfang nehmen könnte.“

4

Im Gegensatz hierzu vertrat der bisherige REM Luther den Standpunkt, daß Gold zwar als „Wertmesser“, für eine Übergangszeit jedoch nicht als „Wertträger“ zu gelten habe; s. dazu H. Luther, Feste Mark – Solide Wirtschaft; dgl., Politiker ohne Partei, S. 159.

Mit stets unveränderter Hochachtung

Ihr Ihnen sehr ergebener

Dr. Hjalmar Schacht

Extras (Fußzeile):