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13. Außerhalb der Tagesordnung: Dienstaufwandsgelder.
Auf Antrag des Reichsministers der Finanzen wird das Aufwandsgeld für den Reichskanzler auf den achtfachen, für den Reichsaußenminister auf den zweifachen Betrag der Ministerialzulage nach Stufe VII festgesetzt16. Im übrigen verzichteten die Herren Minister für die Dauer dieses Winters auf ihre Aufwandsentschädigungen.
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Der RK hat danach einen Anspruch auf Dienstaufwandsgelder in Höhe von 480 GM monatlich, die RM von 120 GM; vgl. Rundschreiben des RFM vom 19. 12. (R 43 I/2586, Bl. 248).