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2. a) (Außerhalb der Tagesordnung) Frage der Ausgewiesenen.
Ministerialdirektor Dilthey: (Reichsmin. f. d. bes. Gebiete) Er wolle nur von den ausgewiesenen Privatpersonen sprechen. Ihre Anzahl belaufe sich auf 20 000. Ein geringer Teil der ausgewiesenen Privatpersonen sei inzwischen zurückgekehrt. Diese Rückkehr sei mit Hilfe von separatistischen Organisationen erreicht worden. Es müsse alles versucht werden, um die Ermöglichung der Rückkehr Ausgewiesener durch separatistische Kreise zu verhindern.
Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete beabsichtige, durch das Rote Kreuz die ausgewiesenen Privatpersonen zu fragen, ob sie zurückkehren[635] wollten, alsdann wolle man mit Hilfe des Roten Kreuzes oder örtlicher Behörden versuchen, die Rückkehr möglich zu machen.
In Bezug auf die Rückkehr der ausgewiesenen Beamten halte man es für untunlich, zur Zeit Schritte zu unternehmen.
Den Internierten zu helfen, sei zur Zeit außerordentlich schwierig. Im Ganzen befänden sich 4124 Deutsche in Gefängnissen, von diesen seien 372 Beamte. Vor kurzem habe ein bekannter deutscher Rechtsanwalt, der sich in der Verteidigung Deutscher vor französischen Kriegsgerichten in der letzten Zeit besonders hervorgetan habe, um die Freilassung der Internierten bemüht, indem er sich an französische Anwälte gewandt habe4. Der Erfolg dieses Schrittes sei abzuwarten.
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Die DAZ meldete am 11.10.23, Nr. 471, daß Dr. F. Grimm sich in Paris zu Verhandlungen mit frz. Anwälten und um in Gnadensachen zu sondieren aufhalte.
Oberbürgermeister Jarres: Er wolle nur kurz darauf aufmerksam machen, daß die ungeheuere Gefahr bestehe, daß die Franzosen die Erwerbslosen aus dem besetzten Gebiet auswiesen. Gegenmaßregeln müßten überlegt werden.