2.75.6 (mu11p): 6. Ermächtigung des Reichspostministers zum Erlaß einer Verordnung für die Bildung von Betriebsräten im Bereich der Reichspost- und Telegraphenverwaltung. […]
6. Ermächtigung des Reichspostministers zum Erlaß einer Verordnung für die Bildung von Betriebsräten im Bereich der Reichspost- und Telegraphenverwaltung. […]