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Nr. 184
Reichsminister Bracht an Ministerialdirektor Brecht. 1. November 1932
R 43 I/2281, S. 217–219 Abschrift in Durchschrift1
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Von Bracht am 3. 11. an den StSRkei zur Kenntnisnahme übersandt.
[Bereitstellung von Amtsräumen und Akten für die Regierung Braun]
Sehr geehrter Herr Dr. Brecht!
In Folgendem möchte ich auf unsere mehrfachen Besprechungen zurückkommen:
Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist es mit Rücksicht auf eine reibungslose[837] Erledigung der laufenden Dienstgeschäfte zu meinem Bedauern nicht möglich, sämtlichen Herren Staatsministern ihre bisherigen Amtsräume zur Ausübung der ihnen durch das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober d. J. vorbehaltenen Dienstgeschäfte2 zur Verfügung zu stellen. Ich möchte meine mündliche Zusage nochmals bestätigen, daß ich bereit bin, den Herren Staatsministern, insbesondere dem Herrn Ministerpräsidenten Dr. Braun und dem Herrn Staatsminister Dr. Severing, Diensträume in den Räumen des Ministeriums für Volkswohlfahrt3 bereitzustellen und hierbei auf die persönlichen Wünsche der Herren hinsichtlich der Zuteilung bestimmter Räume Rücksicht zu nehmen.
Um Ihnen Ihre Aufgabe der ständigen Verbindung zwischen den Herren Preußischen Staatsministern und dem Herrn Reichskommissar für das Land Preußen zu erleichtern, bin ich weiter bereit, Ihren Wünschen wegen der Bereitstellung eines Amtszimmers für Sie selbst Rechnung zu tragen und darf Ihren weiteren Mitteilungen hierüber entgegensehen.
Schließlich darf ich ergebenst um nähere schriftliche Vorschläge darüber bitten, in welcher Weise den Herren Staatsministern das Material an Akten usw. bereitgestellt werden soll, das für die Erfüllung der ihnen durch das Staatsgerichtshofsurteil vorbehaltenen Zuständigkeiten erforderlich ist. Meinerseits möchte ich glauben, daß sich die Anforderungen der einschlägigen Akten für die Bearbeitung der Angelegenheiten der Preußischen Staatsregierung in ihrem Verhältnis zum Reichstag, Reichsrat sowie in dem Verkehr mit anderen Ländern von Fall zu Fall empfehlen dürfte4.
Mit der Versicherung vorzüglichster Hochachtung
gez. Bracht