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4. Vierpfennigstück.
Staatssekretär Dr. Pünder wies auf die Notwendigkeit hin, bei einer allgemeinen Preissenkung das Vierpfennigstück einzuführen10.
Der Reichsbankpräsident hatte zunächst Bedenken, daß die Zahl der Münzen dadurch über Gebühr vermehrt werde11. Er behielt sich seine endgültige Stellungnahme vor, sagte aber wiederholt wohlwollende Prüfung zu.
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Der RFM hatte mit Schreiben vom 3.3.31 bereits auf die Bedenken der Rbk gegen die Einführung einer Vierpfennigmünze hingewiesen (R 43 I/1252, Bl. 276–277).
Der Reichskanzler stellte fest, daß ein Vierpfennigstück ausgeprägt und in den Verkehr gebracht werden solle12. Das Zweipfennigstück müsse daneben bestehen bleiben. Fünfpfennigstücke seien einzuziehen. Ob dann später noch ein Stück zu 80 Pfg. geschaffen werden solle, könne weiterer Entschließung vorbehalten bleiben13.
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MinR Feßler fertigte den Entw. eines Schreibens des StSRkei an RbkPräs. Luther, der wegen der Zustimmung der Rbk vom 2.12.31 zur Ausprägung von Vierpfennigstücken anscheinend nicht abgesandt wurde. In dem Entw. hieß es u.a.: „Es würde im Rahmen der gesamten wirtschaftlichen Maßnahmen, die alsbald durchgeführt werden sollen, eine starke psychologische Wirkung auslösen, wenn gleichzeitig Vierpfennigstücke in den Verkehr kämen. Die Öffentlichkeit würde sinnfällig darauf hingewiesen, daß in vielen Fällen die Herabsetzung des Preises auf entsprechend geringere Beträge angezeigt ist“ (Entw. Feßlers vom 1. 12. und Vermerk von StS Pünder über die Zustimmung der Rbk vom 2.12.31 in R 43 I/1252, Bl. 306–307).
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Vgl. Dok. Nr. 589, Anm. 14.
Der Reichsbankpräsident sagte alsbaldige Stellungnahme der Reichsbank unter Berücksichtigung der Auffassung des Reichskabinetts zu.