2.212.1 (wir1p): 1. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Wehrmachtversorgungsgesetzes und die Einbeziehung der Soldaten in das 4. Buch der Reichsversicherungsordnung und in das Versicherungsgesetz für Angestellte. […]
1. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Wehrmachtversorgungsgesetzes und die Einbeziehung der Soldaten in das 4. Buch der Reichsversicherungsordnung und in das Versicherungsgesetz für Angestellte. […]