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[1928]2. Entwurf einer 7. Verordnung über die Devisenbewirtschaftung.
Ministerialdirektor Reichardt erläuterte die Bestimmungen der Vorlage5.
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Die Vorlage ist in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Der VoEntw. unterwarf den Erwerb ausländischer Wertpapiere der Genehmigung der Stelle für Devisenbewirtschaftung (7. Vo. vom 10.11.31, RGBl. 1931 I, S. 673 in I 43 I/1453, Bl. 218).
Staatssekretär Dr. von Bülow hatte schwere Bedenken. Er fürchtete von der Verordnung für die weiteren Verhandlungen. Beim Stillhalteabkommen6 sei ausdrücklich zugesagt worden, daß beim Verkauf von Dollarbonds durch Ausländer keine Schwierigkeiten entständen. Daraufhin hätten die Verhandlungsgegner auf weitere Sicherung verzichtet. Eine starke Verstimmung wäre zu befürchten. Insbesondere, wenn der Schritt überraschend käme.
Der Reichsbankpräsident wies demgegenüber darauf hin, daß das Ausland sich über unzulängliche Maßnahmen Deutschlands zum Schutze seiner Devisen beklagt hätte. Er sagte zu, die Notenbankpräsidenten telegraphisch von der bevorstehenden Verordnung zu unterrichten.
Der Reichskanzler teilte die Bedenken von Staatssekretär Dr. v. Bülow nicht in gleichem Ausmaße. Die Lage habe sich seit den Verhandlungen wesentlich verändert.
Das Kabinett stimmte dem vorliegenden Verordnungsentwurf zu.
Der Reichsbankpräsident wird die Notenbankpräsidenten, das Auswärtige Amt, die zuständigen Missionen vor dem Erlaß telegraphisch entsprechend unterrichten.