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4) Zahlung der am 15. Februar fälligen belgischen Schatzwechsel.
Das Kabinett stimmte der Auffassung des Herrn Reichsministers der Finanzen zu, wonach die Schatzwechsel der Reichsbank am Fälligkeitstage eingelöst werden müßten11.
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„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
Das Kabinett stimmte der Auffassung des Herrn Reichsministers der Finanzen zu, wonach die Schatzwechsel der Reichsbank am Fälligkeitstage eingelöst werden müßten11.