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[72]5. Außerhalb der Tagesordnung: Änderung des Reichspost-Finanzgesetzes5.
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Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichspostfinanzgesetzes war am 9.2.26 dem RT vorgelegt worden (RT-Bd. 406, Drucks. Nr. 1898). Nach dem Entwurf sollte die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder der RP von 31 auf 37 erhöht werden; außerdem war eine Änderung der Vorschriften über die Bildung einer Rücklage und die Ablieferung von Überschüssen an das Reich vorgesehen.
Der Reichspostminister machte davon Mitteilung, daß im Haushaltsausschuß des Reichstags beschlossen worden sei, daß
1. die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder von 37 auf 41 zu erhöhen,
2. die Bildung einer Rücklage von 100 Millionen vorzunehmen sei.
Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis6.
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Siehe das „Gesetz zur Änderung des Reichspostfinanzgesetzes“ vom 15.7.26 (RGBl. I, S. 410).