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4. Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge.
Der Reichsarbeitsminister trug vor, daß im Haushaltsplan 1930 für die Kleinrentnerfürsorge ein Reichszuschuß von 35 Millionen vorgesehen sei. Diese Summe habe sich durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Reichstags auf 40 Millionen erhöht7. Er bitte um eine Entscheidung darüber, ob er mit Rücksicht auf diese Erhöhung die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Kleinrentner ausbauen könne. Der entsprechende Gesetzentwurf liege dem Kabinett bereits seit einiger Zeit vor8. Es sei auch sehr erwünscht, daß die Entscheidung baldigst falle, damit er bei der 2. Lesung seines Etats zu der Sache Stellung nehmen könne9.
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S. den Bericht des Haushaltsausschusses vom 19.5.30, RT-Bd. 441
, Drucks. Nr. 2044
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Das Kabinett Müller II hatte am 7.3.30 die Entscheidung über die Vorlage des RarbM und des RIM vom 20.12.29 vertagt: s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 467, P. 1.
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Der RArbM nahm am 1.7.30 im RT zu der Kleinrentnerfürsorge Stellung: RT-Bd. 428, S. 6061
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Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er bei dem Kabinett bereits unterbreiteten Streichungsvorschlägen eine Wiederabsetzung der Erhöhung von 5 Millionen vorgeschlagen habe. Er bitte, an diesem Vorschlage festzuhalten, zumal die Streichungsanträge, die er vorbereitet habe, nicht nur das Minimum dessen seien, was durchgesetzt werden müsse, sondern darüber hinaus noch weitere Streichungen möglich gemacht werden müßten. Aus diesem Grunde erscheine es untunlich, bei dieser Sachlage schon jetzt über eine Novelle zum Kleinrentnerversorgungsgesetz zu verhandeln.
Das Kabinett einigte sich darauf im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister auf eine Vertagung der Weiterberatung.