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1. Devisenfragen.
a) Exportregelung.
Ministerialdirektor Reichardt legte den Entwurf einer 8. Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung[1975] vom 1.8.1931 vor und erläuterte den Inhalt, der den Ausfuhrhandel aus Deutschland genauer regeln soll1.
Die Verordnung fand einstimmige Annahme2.
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8. Vo. zur Durchführung der Vo. des RPräs. über die Devisenbewirtschaftung vom 1.8.31, vom 17.11.31 in RGBl. I, S. 682
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b) Verordnung zur Abänderung der Devisenbewirtschaftung und zur beschleunigten Aburteilung von Devisenvergehen.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg faßte das Ergebnis der Beratungen vom Vorabend zusammen, nach dem zur Erhöhung der Devisenbestände der Reichsbank die Devisen-Bewirtschaftungsbestimmungen verschärft und neue Möglichkeiten zur schärferen Verfolgung der Devisenvergehen geschaffen werden müßten3. Er stellte fest, daß der den Teilnehmern der Sitzung vorliegende Entwurf (Anlage 2) diesem Ergebnis gerecht werde4.
Reichsbankdirektor Knaack erklärte, es dürfte nicht nur eine stärkere Drosselung der Devisenzuteilung erfolgen. Es müßten auch die Verfügungen über vorhandene Devisen erschwert werden sowie Markzahlungen an das Ausland.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg stellte fest, daß der vorgelegte Entwurf Maßnahmen nach all diesen Richtungen enthalte.
Der Reichsminister der Justiz erläuterte die strafrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs5.
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Der Entw. drohte Ordnungsstrafen bis zu einer Höhe von 300 000 RM an. Zur Aburteilung konnten Schnellgerichte eingesetzt werden (R 43 I
/2447
, Bl. 275).
Der Entwurf fand sodann einstimmige Annahme6.
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NotVo zur Abänderung der Vo. über die Devisenbewirtschaftung vom 1.8.31 und über die beschleunigte Aburteilung von Zuwiderhandlungen gegen diese Vo. durch Schnellgerichte vom 17.11.31, RGBl. I, S. 679
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