Text
[1344] Anlage:
Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über eine Stellungnahme des Reichsbankpräsidenten a. D. Schacht zum Fall der Danatbank. 12.7.31
R 43 I/1450, S. 359–360 Durchschrift
Präsident Schacht betonte eingangs, daß er seine Stellungnahme nur ohne jede Verantwortung abgeben könne, da ihm alle näheren Unterlagen, namentlich über den Status der Danatbank, fehlten. Eine öffentliche Stellungnahme zum Schutze der Bank durch noch ein Garantiekonsortium halte er für recht bedenklich. Die kleinen Einleger müßten allerdings geschützt werden, indem ihre Konten auf eine Bank übertragen würden, die ganz sicher sei. Er nannte beispielsweise die Preußische Staatsbank, wofür dann allerdings wohl Preußen eine Rückendeckung durch das Reich erhalten müsse, die man für diesen Fall wohl geben könne. Es sei ja ein verhältnismäßig leicht übersehbarer Betrag. Wie hoch man bei den kleinen Konten gehen könne, könne nur der Status der Bank zeigen. Er dächte hierbei an Kontenhöhen von etwa 10–30.000 M. Durch solches Vorgehen würde ein sogenannter Run zweifellos vermieden werden. Was die großen Kreditoren über diese Kontenhöhe hinaus angehe, so müsse eben die Bank unter Geschäftsaufsicht gestellt und abgewickelt werden. Man schlage dann auch zwei Fliegen mit einer Klappe, da sich unter den großen Kreditoren ja gerade auch die Auslandsgläubiger befänden.
Eine solche Gesamtregelung würde nach seiner Auffassung das geringste Aufsehen erregen. Wollte man eine allgemeine Reichsgarantie ins Auge fassen, so würde diese die Abzüge doch nicht hindern, im Gegenteil würde sich insbesondere das Ausland dadurch vor weiteren Abzügen nicht abschrecken lassen. Außerdem sei das dann der erste Fall, und es entstünde die schwere Frage, was man dann in dem doch nicht unwahrscheinlichen zweiten Fall tun solle.
Schließlich äußerte sich Präsident Schacht nach der personellen Seite dahin, daß für die teilweise Abwicklung der Danatbank ein erfahrener und angesehener Mann der staatlichen Bankbürokratie ausersehen werden müsse, wobei er beispielsweise den Namen des Staatsfinanzrats Köbner erwähnte.
Pünder, 12.7.31.