2.230 (cun1p): Nr. 230 Das Reichsbankdirektorium an den Reichskanzler. 28. Juli 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

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Nr. 230
Das Reichsbankdirektorium an den Reichskanzler. 28. Juli 1923

R 43 I /2446 , Bl. 62 f.

[Betrifft: Währungspolitische Lage]

Der Herr Reichswirtschaftsminister hat in dem an Euer Hochwohlgeboren gerichteten Schreiben vom 23. d. M.1 die Schwierigkeiten dargelegt, welche die Einführung eines Einheitskurses für das deutsche Wirtschaftsleben gezeitigt hat. Nach unseren eigenen Erfahrungen können wir diesen Ausführungen vollkommen beitreten. Ja, wir sind der Ansicht, daß die Verhältnisse eher noch bedenklicher stehen, als sie von dem Herrn Reichswirtschaftsminister geschildert werden. Das geht unzweifelhaft aus den uns vorliegenden zahlreichen[689] Eingaben von Handelskammern, Interessentenkreisen usw. hervor2, insbesondere hat die Stockung in der Lebensmittel- und Rohstoffeinfuhr in einem Maße zugenommen, das zu den ernstesten Gefahren führen muß.

1

Abgedruckt als Dok. Nr. 222.

2

Derartige Eingaben sowie Proteste von Seiten der Länder finden sich auch in R 43 I /2435 , 2445 und 2446. So schreibt der Bremer Senatspräsident am 27. 7. an den RK: „Jetzt, vor dem in schneller Folge sich abwickelnden Verfall der deutschen Wirtschaft muß mit allem Nachdruck wiederholt werden, daß die Maßnahmen der RReg. und der Rbk nicht geeignet sind, die Mark zu stützen oder den Kurs der Devisen zu regulieren, die Versorgung des Reichs mit notwendigen Lebensmitteln und Rohstoffen sicherzustellen und das Durchhalten im Ruhrkampf zu fördern. Nicht nur führende hanseatische Kaufleute, sondern auch als Deutschfreunde bewährte hervorragende Finanzmänner in London und Amsterdam haben mit eindringlichem Ernst darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung der zur Zeit geübten Devisenpolitik den Kredit der deutschen Wirtschaft – und das ist im wesentlichen der im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts begründete persönliche Kredit hanseatischer Kaufleute – zerstört.“ (R 43 I /2446 , Bl. 67-72, hier: Bl. 71). Die Senate der drei Hansestädte fassen ihre Proteste mit Schreiben vom 1. 8. noch einmal zusammen (R 43 I /2446 , Bl. 94 f.).

Die Einführung des Einheitskurses stand im untrennbaren Zusammenhange mit unserer letzten Stützungsaktion3. Wir haben uns zu dieser Aktion auf dringenden Wunsch der Regierung angesichts der politischen Lage trotz schwerer Bedenken entschlossen. Wir ließen aber schon damals keinen Zweifel darüber, daß die Kräfte der Reichsbank zu einer solchen Stützung, die im Grunde genommen ein Schwimmen gegen den Strom darstellte, nur für ganz kurze Zeit reichen würden und sahen, in Übereinstimmung mit einer Reihe von Sachverständigen aus Bankkreisen, in dem Handel zum Einheitskurse allerdings ein geeignetes und schnell in Bewegung zu setzendes Mittel zur Förderung der Stützungsaktion für kurze Zeit. Tatsächlich hat denn auch der Einheitskurs als ein die Kurssteigerung der Devisen retardierender Faktor kurze Zeit hindurch nützlich gewirkt4. Selbstverständlich konnte er angesichts der sonstigen Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse das weitere Sinken des Markkurses nicht aufhalten. Die Stützungsaktion setzte am 19.6.23 ein. Seitdem sind reichlich fünf Wochen verflossen, ohne daß die seinerzeit erhoffte politische Wendung eingetreten ist. Damit hat sich die Stützungsaktion gewissermaßen selbst aufgehoben.

3

S. Dok. Nr. 200.

4

Bis zum 27. 6. kam es zu Kursbesserungen der Mark, dann fiel die Mark unter ihren vorherigen Tiefstand, und zudem wurde die Differenz zwischen dem offiziellen Berliner Einheitskurs und den freien ausländischen Notierungen zunehmend größer.

Der Herr Reichswirtschaftsminister weist darauf hin, daß zu Beginn der Aktion die in Berlin notierten Kurse nicht den im Auslande notierten für die Reichsmark entsprachen und die auseinanderfallenden Notierungen zu schädlichstem Auswirken, insbesondere auch auf dem Gebiete der Preisgestaltung geführt hätten. Auch hierin können wir ihm nur beitreten. Aber gerade in dieser Kursgestaltung zeigt sich die Ohnmacht auf deutscher Seite, die Entwicklung der Kurse für längere Zeit künstlich zu beeinflussen und zwangsweise zu regeln, wobei noch besonders zu berücksichtigen ist, daß die gegnerische Seite nicht untätig geblieben sein dürfte, und auch aus dem besetzten Gebiet heraus manches geschehen ist, was dem Reichsmarkkurs abträglich wurde. Wie bekannt, hat die Reichsbank im Laufe der Stützungsaktion sehr erhebliche Beträge aus ihrem Goldbestande aufgewendet, um zur Bezahlung der Einfuhr Devisen nach Möglichkeit bereitzustellen. Darüber hinaus auch die Auslandskurse[690] wirksam herunterzudrücken, war bei den geringen, der Reichsbank zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ausführbar. Gegenwärtig sind die Mittel, deren Hergabe wir glaubten verantworten zu dürfen, erschöpft. Weitere Beträge unseres ohnehin außerordentlich geschwächten Goldbestandes auf die Markstützung zu verwenden, halten wir für ausgeschlossen, da wir andernfalls die letzte Reserve, deren die Reichsbank zu ihrer Fortarbeit bedarf und auf der die Kreditfähigkeit der Reichsbank dem Aus- und Inlande gegenüber zu einem wesentlichen Teile mitberuht, preisgeben würden5.

5

Der Goldbestand der Rbk hatte zu Beginn des Jahres 1923 1004,8 Mio GM betragen, von denen 50 Mio unbelastet bei der Bank von England deponiert waren. Zwischen dem 7. 3. und 7.5.23 wurden weitere 264,9 Mio GM in Depots der Schweizer Nationalbank und der Bank von England überführt, von denen zwischen dem 23. 4. und 7.7.23 insgesamt 184,9 Mio GM beliehen wurden, am 15. 8. die restlichen 80 Mio GM. Verkauft wurden zwischen dem 15. 5. und 23.7.23 insgesamt 203,6 Mio GM, von denen 113 Mio GM zur Abdeckung der belg. Schatzwechsel dienten; am 31. 7. wurden weitere 20 Mio GM verkauft. (Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1923, auch in R 43 I /638 , Bl. 312-243).

Wir sehen uns deshalb gezwungen, die Stützungsaktion einzustellen. Damit muß aber auch der Einheitskurs fallen, der nur als Hilfsmittel für die Stützungsaktion auf kurze Zeit gedacht war und insoweit eine Berechtigung hatte. Nach alledem halten wir uns für verpflichtet, die schleunigste Aufhebung der den Einheitskurs betreffenden Verordnung und der damit zusammenhängenden weiteren Bestimmungen in Vorschlag zu bringen6.

6

Die Aufhebung der Devisenverordnung vom 22. 6. erfolgt am 4.8.23 (RGBl. I, S. 760 ).

Dem Herrn Reichsminister der Finanzen, dem Herrn Reichswirtschaftsminister, dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Preußischen Herrn Minister für Handel und Gewerbe haben wir Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen.

Reichsbank-Direktorium

v. Glasenapp

Kauffmann

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