Zu den Einzelheiten des dt.-holl. Kreditabkommens s. den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 55, P. 4.
Das Kabinett beschließt auf Antrag des Reichsministers des Auswärtigen, daß das deutsch-holländische Kreditabkommen den parlamentarischen Körperschaften zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll5.
Am 29. 7. leitete der RAM dem RT den „Entw. eines Gesetzes, betreffend den am 11. Mai 1920 im Haag unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen und der Niederländischen Regierung über Kredit und Steinkohlen“ zu (RT-Drucks. Nr. 267, Bd. 363). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 119, P. 1.