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3. Pfalzkredite.
Nach Vortrag des Reichsfinanzministers beschloß das Kabinett, noch 4 Millionen für die Pfalz zu bewilligen2.
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Es handelt sich um einen Härteausgleich an die pfälzische Industrie, die im Handelsverkehr mit dem unbesetzten Dtld. bis zum Inkrafttreten des Dawes-Abkommens Ausfuhrzölle und Grenzübergangsgebühren an die Besatzungsmacht entrichtet hatte. Zahlreiche Vorgänge, insbesondere ein kontroverser Schriftwechsel zwischen Bayer. Reg. und RFMin. hierzu in R 43 I/1841.