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Flaggenfrage.
Der Reichskanzler berichtet über das Ergebnis der vorangegangenen Parteiführerbesprechung und insbesondere über die Mitteilung der Demokratischen Fraktion, daß sie trotz des Reichspräsidentenbriefes3 nicht in der Lage sei, gegen das Mißtrauensvotum der Sozialdemokraten zu stimmen. Zwischen dem gestrigen Sonntag und dem heutigen Montag sei bei den Demokraten offensichtlich ein Umschwung eingetreten, und zwar, wie aus der vorangegangenen Parteiführerbesprechung hervorgegangen sei, noch bevor der gegenüber dem Entwurf etwas abgeänderte endgültige Text des Reichspräsidentenbriefes vorgelegen habe.
Reichsminister Dr. Brauns ergänzt diese Mitteilungen durch Schilderung der Verhandlungen vom vergangenen Sonnabend und Sonntag, die er in Vertretung des Herrn Reichskanzlers mit den Parteien des Reichstags und mit dem Herrn Reichspräsidenten geführt habe. Der Entwurf des Reichspräsidentenbriefes4 sei von ihm und den Herren Minister Külz und Staatssekretär Meissner redigiert worden. Da vor Tagung des Interfraktionellen Ausschusses am Sonntagnachmittag eine Vorlage dieses Entwurfs bei dem Herrn Reichspräsidenten[1357] noch nicht habe stattfinden können, habe er den Parteiführern den Briefentwurf nur auszugsweise mitgeteilt; eine Redaktionsbefugnis habe er dagegen den Parteiführern nicht zugestanden, was übrigens auch von ihm nicht verlangt worden sei. Er habe in dieser Beziehung darauf hingewiesen, daß es sich eben um einen Schritt handele, der der Initiative des Herrn Reichspräsidenten entspringe.
Abgeordneter Koch habe sich für die Demokraten nicht binden können, habe aber den Eindruck gemacht, daß er den beabsichtigten Weg für durchaus unbeschreitbar halte. Die anderen Regierungsparteien hätten den Entwurf für gut befunden, zum Teil sogar für sehr weitgehend gehalten. Vergleiche man nun jetzt den Entwurf mit dem endgültigen Brief, so müsse man ohne weiteres zugeben, daß gewisse nicht unerhebliche Änderungen vorlägen, aber trotzdem sei er der Meinung, daß auch auf Grund des vorliegenden Briefes sich die Kabinettskrise vermeiden lasse und vermieden werden müsse. Es sei zweifellos richtig, daß die Demokraten heute sich gegen den Brief ausgesprochen hätten, ehe sie überhaupt von den Änderungen etwas gewußt hätten5. Die heutigen Ausführungen des Abgeordneten Koch dem Herrn Reichskanzler gegenüber seien nur die nachträgliche Begründung für ein Streben, das die Demokraten gehabt hätten und das sich vornehmlich gegen die Spitze der gegenwärtigen Regierung richte.
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Koch-Weser vermerkt in einer undatierten Denkschrift an den Fraktionsvorstand der DDP, er sei in den späten Abendstunden des 9. 5. durch RIM Külz über den vermutlichen Wortlaut des RPräs.-Briefes unterrichtet worden. „Ich erklärte Külz sofort, daß der gesamte Entwurf mir erheblich ungünstiger erscheine als die von Brauns mitgeteilten Teilsätze.“ Er habe daraufhin für den Morgen des 10. 5. eine Fraktionssitzung einberufen, in der dahin Übereinstimmung erzielt worden sei, „daß der Schritt des Reichspräsidenten nicht ausreiche, um die Fraktion zu decken und die bürgerlichen Republikaner zu beruhigen“ (Nachlaß Koch-Weser, Bd. 34).
Vor Eröffnung der Aussprache betonte der Herr Reichskanzler daß unter den von den Demokraten verlangten personellen Änderungen in erster Linie an den gegenwärtigen Reichskanzler gedacht sei. Er wolle daher hiermit sofort erklären, daß er selbstverständlich zu allem bereit sei, was zur Beseitigung der bestehenden Schwierigkeiten beizutragen geeignet sei. Hinsichtlich des Ausgangspunktes des ganzen Streites müsse er darauf hinweisen, daß die Angelegenheit zwei Quellen habe: Einmal hätten seit Jahr und Tag im Auswärtigen Amt die bekannten Klagen überaus zahlreicher deutscher Auslandsmissionen vorgelegen, in denen dringend zu dem jetzt getanen Schritt geraten worden sei6. Zum anderen sei die Initiative im gegenwärtigen Augenblick ganz wesentlich auf ihn als für die Richtlinien der Politik verantwortlichen Reichskanzler zurückzuführen. Die Initiative habe daher nicht beim Reichsministerium des Innern als dem an sich zuständigen Verfassungsressort gelegen, wenn es auch im übrigen bei der weiteren Behandlung der Angelegenheit keinerlei Bedenken gehabt habe7. Es sei daher durchaus verständlich, daß sich der politische Stoß der Opposition ganz wesentlich gegen seine eigene Person richte.
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Vgl. Dok. Nr. 339, dort bes. Anm. 5.
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In einer von MinDir. Brecht am 7. 5. übersandten Aufzeichnung des RIMin. heißt es: Es sei nicht zu beanstanden, „daß Dienstbehörden neben der Nationalflagge oder der auf ihren Grundfarben ausgebildeten Reichsdienstflagge die Handelsflagge führen. Jeder Deutsche hat nach der Verfassung das Recht, eine erlaubte Flagge, also auch die Handelsflagge zu zeigen. Nirgends ist in der Verfassung oder den Gesetzen der Grundsatz ausgesprochen, daß es einem Deutschen verboten sei, die Handelsflagge zum Schmuck oder zur Huldigung vor der Staatshoheit zu hissen. Darüber besteht staatsrechtlich vollkommene Einigkeit. Nur im Schiffahrtsverkehr selbst bestehen bestimmte gesetzliche Beschränkungen. Es ist unmöglich, anzunehmen, daß es Dienstbehörden des Reichs, insbesondere solchen, die in Seehandelsorten liegen oder sonst besonders mit dem Seeverkehr zu tun haben, rechtlich nicht gestattet sein solle, die Handelsflagge zu hissen, was jeder andere Deutsche darf.“ (R 43 I/1833, Bl. 229-237).
[1358] Die Reichsminister Dr. Stingl und Dr. Curtius geben ihrer Meinung dahin Ausdruck, daß sich das Kabinett unter allen Umständen mit dem Herrn Reichskanzler solidarisch erklären müsse. Diese Stellungnahme der beiden Minister veranlaßte den Herrn Reichskanzler zu der Aufforderung, die Frage nicht unter dem Gesichtswinkel der Solidarität zu betrachten, sondern nur von dem Standpunkt kühler Erwägung, wie Deutschland am besten genützt sei.
Reichsminister Dr. Külz berichtet rein sachlich über die Stimmung in seiner Fraktion. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge sei eine Abstimmung der Demokraten für den Mißtrauensantrag der Sozialdemokraten wahrscheinlich8. Nicht unmöglich sei aber auch, daß die Demokraten zuvor ihre Vertrauensminister aus dem Kabinett abriefen. In erster Linie forderten die Demokraten das Haupt des Kanzlers. In seiner Fraktion sei die Stimmung verbreitet, der Reichskanzler könne gehen und die Koalition bleiben9. Er persönlich halte dies für völlig unmöglich; dann aber sei in seiner Fraktion zum mindesten die Auffassung verbreitet, auch im Falle des Scheiterns der gegenwärtigen Koalition und im Falle des Rücktritts des Reichskanzlers könne in einigen Wochen eine neue Regierung auf gleicher parlamentarischer Basis geschaffen werden. Bliebe es bei der negativen Einstellung der Demokraten, so sehe er persönlich nur folgende Möglichkeiten:
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In dieser Frage sind die Ansichten in der Sitzung des Gesamtvorstandes der DDP am Nachmittag des 10. 5. zumindest geteilt, da sich vier Redner für, fünf weitere gegen eine Unterstützung des Mißtrauensantrages der SPD aussprechen (Protokoll in R 45 III/20, Bl. 7-20).
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Der Gesamtvorstand der DDP spricht sich am Nachmittag des 10. 5. nahezu einhellig gegen ein weiteres Verbleiben Luthers im Kanzleramte aus. Koch-Wesers Stellungnahme: „Es ist kein Zweifel: Luther hat die Krise herbeigeführt. Er wäre verpflichtet, seinerseits die Konsequenzen zu tragen und zurückzutreten. Mit einem freiwilligen Rücktritt würde man auch über die Krise hinwegkommen.“ (R 45 III/20, Bl. 7-20, hier: Bl. 9).
a) Auflösung des Reichstags. Er perhorresziere seine Gedanken durchaus, da die Auflösung zu nichts Gutem führen könne.
b) Reichspräsidentenkrisis. Diese Krise sei vielleicht noch katastrophaler, da sie ganz unter den unseligen Schlagworten schwarzweißrot gegen schwarzrotgold ausgefochten würde.
c) Demission des Gesamtkabinetts. Da in diesem Falle die Schaffung der Weimarer Koalition oder der großen Koalition ausgeschlossen sei, käme wohl nur eine Reichsregierung mit dem Zentrum in Betracht. Aber auch die Bildung dieser Regierung sei wohl sehr schwierig und wohl durchaus unerfreulich.
Zu den möglichen Folgen der demokratischen Zustimmung zum sozialdemokratischen Mißtrauensantrag jetzt endgültig Stellung zu nehmen, sei schwierig. Im Augenblick sei das wichtigste, die Demokraten zu streicheln, um sie von[1359] ihrer unseligen Einstellung abzubringen. Er werde dieses, wie bisher, mit allen Mitteln und mit aller Energie tun, insbesondere heute mittag in dem zusammenberufenen Reichsparteiausschuß der Demokratischen Partei10.
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Külz weist in einer Rede vor dem Gesamtvorstand der DDP am Nachmittag des 10. 5. darauf hin, daß weiterhin unnachgiebiges Vorgehen nicht nur zur Reichstagsauflösung und zu schweren Wahlverlusten, sondern auch zu einer Reichspräsidentenkrise führen könnte. Er beantragt eine Entschließung, durch welche die entschiedene Haltung der Fraktion zwar gebilligt, zugleich aber verhindert würde, „daß man den Streitpunkt auf die Spitze treibe und eine Haltung einnehme, die von den anderen Koalitionsparteien nicht mehr mitgemacht werde“. In anschließender längerer Debatte treten mehrere Redner (u. a. auch Koch-Weser) dafür ein, das weitere Vorgehen davon abhängig zu machen, daß eine endgültige Regelung des Flaggenproblems im Sinne des Reichspräsidentenbriefes alsbald herbeigeführt und bis dahin die Flaggenverordnung suspendiert werde. Auf Vorschlag Koch-Wesers wird jedoch nur die folgende Resolution angenommen: „Der Vorstand billigt die entschiedene Haltung der Fraktion und fordert sie auf, dabei zu beharren.“ (R 45 III/20, Bl. 7-20).
Reichsminister Dr. Stresemann: Hinsichtlich der Folgen des demokratischen Widerstandes müsse er sagen, daß eine neue Rechtsregierung uns gerade noch gefehlt habe. Außenpolitisch sei dies ganz katastrophal in einem Augenblick, wo man die Hoffnung haben dürfe, daß sich die durch Locarno, Genf und den Russenvertrag11 gekennzeichnete deutsche Außenpolitik zu einer Befriedigung der deutschen Lage auswirken werde. Wenn der Reichskanzler und damit die Reichsregierung infolge der Einstellung der Demokraten zum Rücktritt gezwungen seien, richte sich dieser demokratische Stoß nach seiner Meinung auch ganz unmittelbar gegen die Person des Herrn Reichspräsidenten. Auch wenn er schließlich auf seinem Posten verharren sollte, was er persönlich nicht glaube. Es sei das Ergebnis zweifellos eine verminderte Autorität des Herrn Reichspräsidenten. Ein guter Ausgang der Krise sei nach seiner Meinung nur noch möglich, wenn das Kabinett sich völlig solidarisch erkläre und damit die Demokraten vielleicht noch zur Einsicht brächte. Scheitere dieser Versuch, so sei es nach seiner Meinung der Deutschen Volkspartei wohl sehr schwer, eine neue Koalition auf gleicher parlamentarischer Grundlage wieder mitzumachen.
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Der am 24. 4. in Berlin unterzeichnete dt.-sowj. Freundschaftsvertrag (RGBl. 1926 II, S. 359).
Reichsminister Dr. Marx hält auch die völlige Solidarität des Reichskabinetts für die einzig mögliche Entschließung. Das Kabinett sei ja auch von vornherein solidarisch gewesen, insbesondere er als Vorstandsmitglied des Reichsbanners habe aus voller Überzeugung an der Flaggenverordnung mitgewirkt, da sie ja nach keiner Richtung hin einen Stoß gegen die gegenwärtigen Reichsfarben bedeuten sollte und bedeute. Bei einer gestrigen Reichsbannertagung in Recklinghausen habe er übrigens feststellen können, daß in der Provinz beim Reichsbanner eine erheblich ruhigere und verständigere Auffassung zutage trete. Unter allen Umständen müsse eine Reichspräsidentenkrise vermieden werden.
Reichsminister Dr. Reinhold: Daß das Reichskabinett sich mit dem Herrn Reichskanzler solidarisch erklären müsse, sei nach seiner Ansicht eine Selbstverständlichkeit. Im übrigen sehe er eine Möglichkeit für ein Einlenken der Demokraten nur noch im Falle eines persönlichen Flaggenvorschlags der Regierung bis morgen. In erster Linie denke er dabei an die schwarzrotgoldene Flagge mit schwarzweißrotem Herzschild. In dieser Schnelligkeit einen endgültigen[1360] Vorschlag auszuarbeiten, sei natürlich unbequem und schwierig, aber wohl im gegenwärtigen Augenblick der einzige Ausweg.
Die Reichsminister Dr. Brauns und Dr. Stresemann halten den Vorschlag des Herrn Ministers Reinhold für völlig unmöglich, sowohl nach der technischen Seite hin als auch im Hinblick auf die Person des Herrn Reichspräsidenten. Herr Minister Stresemann hebt insbesondere hervor, daß insbesondere die Frage, ob den Farben des Herzschildes oder des Flaggentuches der Vorrang zukomme, sehr wichtig sei. Nach seiner Kenntnis der Dinge ständen die sachverständigen Heraldiker auf dem Standpunkt, daß den Farben des Herzschildes der Vorrang zukomme, während die Einstellung der Volksmeinung wohl ungekehrt sei. Hieraus folge schon, daß die Frage sehr sorgfältiger Prüfung bedürfe. Minister Brauns hebt insbesondere noch hervor, daß auch nach der Verfassung mit dem etwaigen Rücktritt des Kanzlers der Rücktritt des Gesamtkabinetts notwendigerweise verbunden sein müsse, da ja nach der Verfassung der Reichspräsident die Reichsminister auf Vorschlag des Reichskanzlers ernenne.
Reichsminister Dr. Curtius regt an, ob bei den Demokraten nicht wenigstens zu erreichen sei, daß nur ein Teil gegen die Regierung stimme, während sich ein anderer Teil zum mindesten der Stimme enthalte. Jedenfalls scheine auch ihm unmöglich, im Augenblick mehr zu erreichen als eben den Brief des Herrn Reichspräsidenten, und daher [sei] der Vorschlag Reinhold unmöglich.
Die Reichsminister Dr. Marx und Dr. Brauns sind der Meinung, daß auf Grund des Reichspräsidentenbriefes ein Prüfungsausschuß alsbald eingesetzt werden könne.
Zum Schluß faßte der Reichskanzler die völlig einmütige Auffassung des Gesamtkabinetts dahin zusammen, das Reichskabinett erklärt sich völlig solidarisch mit dem Reichskanzler, und zwar aus juristischen und politischen Gründen. Ein alleiniger Rücktritt des Reichskanzlers ist sowohl eine verfassungsmäßige Unmöglichkeit als auch politisch unmöglich, da hinsichtlich der Maßnahmen der Reichsregierung in Sachen der Flaggenverordnung völlige Einmütigkeit geherrscht habe und noch herrsche. Die Vorarbeiten zur Durchführung des Präsidentenbriefes durch Einsetzung eines Ausschusses usw. sollen sofort in Angriff genommen werden12. Beschlüsse des gegenwärtigen Ministerrats sollen nicht bekanntgegeben werden, dagegen übernehmen es die Minister der einzelnen Regierungsparteien, ihre Fraktionen über die einmütige Auffassung des Reichskabinetts zu unterrichten13.
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Das Zentrum bringt am 11. 5. im RT folgenden Antrag ein: „Das Verhalten der Reichsregierung entspricht nicht den Anschauungen des Reichstags. Angesichts des in der Erklärung des Herrn Reichspräsidenten betonten Festhaltens an den verfassungsmäßigen Farben und der von ihm ausgesprochenen Absicht, die Flaggenfrage einer endgültigen ausgleichenden Regelung zuzuführen, beschließt der RT die baldige Einsetzung eines Ausschusses zum Zwecke einer Lösung, welche dem Frieden dient und eine Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Farben ausschließt.“ (RT-Drucks. Nr. 2283, Bd. 408). – Der Antrag wird am 12. 5. nach Annahme des Mißbilligungsantrages der DDP (vgl. Anm. 17 zu Dok. Nr. 363) zurückgezogen (RT-Bd. 390, S. 7218).
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Das Kabinett tritt am späten Abend des 10. 5. unter Vorsitz des RK zu einer Ministerbesprechung (Beginn: 22.15 Uhr) zusammen, um über das Ergebnis der Sitzung des DDP-Parteivorstands (vgl. Anm. 10) zu beraten. Hierüber fand sich in den Akten der Rkei lediglich eine stenografische Aufzeichnung (R 43 I/1833, Bl. 249-253), die vermutlich von MinDir. Pünder stammt. Eine langschriftliche Übertragung dieses Stenogramms wurde 1968 im Auftrage der Herausgeber dieser Edition von ORegR a. D. Stolla (Bonn) angefertigt und vom Bundesarchiv in den Aktenband R 43 I/1833, als „Sto 1-13“ eingefügt eingefügt. Auf den Abdruck dieser Übertragung wurde hier verzichtet, da sie wegen der Lückenhaftigkeit und Flüchtigkeit des Stenogramms viele unklare und einige völlig unverständliche Passagen enthält und in mehreren Teilen einen fragmentarischen Charakter aufweist. Über den Verlauf der Ministerbesprechung läßt sich hieraus mit einiger Sicherheit nur das Folgende erkennen: Zu Beginn der Sitzung berichten der RK und der RIM über die Beratungen des DDP-Parteivorstands: Ein konkreter Beschluß sei nicht gefaßt worden, doch habe sich eine größere Teilnehmergruppe dahin ausgesprochen, die Flaggenverordnung zu suspendieren, bis eine Lösung der Flaggenfrage im Sinne des Reichspräsidentenbriefes erarbeitet sei. Der RIM fügt noch hinzu: „Wenn man eine Konzession nach dieser Richtung erlangen könnte, dann wäre die Sache für die Demokraten erledigt.“ Daraufhin erklärt zunächst Stresemann: Es sei unmöglich, die Durchführung der Flaggenverordnung bis zur Verabschiedung eines neuen Flaggengesetzes hinauszuschieben; die Ausführungsbestimmungen würden bald ergehen und die VO werde bis spätestens 11. 8. voll in Kraft getreten sein. In der Zwischenzeit könne der RT in aller Ruhe die Lösung des Gesamtproblems versuchen; einige er sich nicht, dann werde die VO uneingeschränkt in Geltung bleiben. Diese Anregung wird von den Ministern Reinhold und Külz nachdrücklich unterstützt. Es wird beschlossen: Der Vorschlag der DDP auf Suspendierung der Flaggenverordnung wird abgelehnt. Die RReg. wird unverzüglich an die Durchführung der Anregung des RPräs. herangehen; sie würde die Mitwirkung des RT dankbar begrüßen. Die technische Durchführung der Flaggenverordnung, die zu einheitlichem Termin in zahlreichen überseeischen Missionsorten zur Anwendung gelangen soll, bedarf eines Zeitraums von 6–10 Wochen. Sollte bis dahin eine Lösung der Flaggenfrage gefunden sein, könne die Flaggenverordnung aufgehoben werden.