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2. Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten.
[Die Vorlage wurde angenommen7.]
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Entwurf des RArbMin. vom 2. 2. in R 43 I
/2058
, Bl. 253-256. Die VO wird auf Grund des Ermächtigungsgesetzes am 13.2.24 erlassen (RGBl. I, S. 66
). Danach darf das Pflegepersonal in Krankenhäusern wöchentlich bis zu 60 Stunden, die Pausen nicht eingerechnet, beschäftigt werden; die tägliche Arbeitszeit soll in der Regel 10 Stunden nicht überschreiten.