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[765] Nr. 167
Finanzplan der Arbeitslosenhilfe im Rechnungsjahr 1932. [13. Oktober 1932]1
R 43 I/2044, Bl. 10–11 Umdruck
I. Vorbemerkung.
In der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1932 betrug die durchschnittliche Arbeitslosenziffer 5 553 000.
Nachstehende Berechnung geht davon aus, daß es durch die Maßnahmen der Reichsregierung gelingt, die durchschnittliche Arbeitslosenziffer in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres 1932 auf einem Stand von 5 000 000 zu halten, was ungefähr dem Stand von Ende September 1932 (5 100 000 Arbeitslose) entspricht.
II. Durchschnittliche Arbeitslosenziffern im Winterhalbjahr 1932/33:
750 000
Hue in Kru4
1 200 000
Wohlfahrtserwerbslose
2 000 000
Sonstige Arbeitslose
1 050 000
Arbeitslose
5 000 000
III. Aufwand für die Arbeitslosenhilfe.
a) Durchschnittlicher monatlicher reiner Unterstützungsaufwand einschl. Sozialbeiträge je Unterstützungsempfänger:
Alu
41,– RM
Kru
48,– RM
Wo5
45,– RM
- 5
Wo = Wohlfahrtserwerbslosenunterstützung.
b) Gesamtaufwand (in Millionen RM):
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Rechnungsjahr
Alu
360
271
631
Kru
508
372
880
Wo
593
540
1133
Gesamtaufwand
1461
1183
2644
[766] IV. Bedarfsdeckung.
a) Alu: Millionen RM
Beitragsaufkommen einschl. Nebeneinnahmen im 1. Halbjahr
516
Beitragsaufkommen einschl. Nebeneinnahmen im 2. Halbjahr bei Annahme eines monatlichen Durchschnittsaufkommens von 89 Millionen RM
540
im Rechnungsjahr
1056
Da der voraussichtliche Gesamtbedarf für Alu im Rechnungsjahr 1932 nur
631
beträgt, verbleibt ein Überschuß von
425.
Dieser Überschuß ist für Kru zu verwenden.
b) Kru:
Für die Deckung des Bedarfs von 880 Millionen RM stehen im Rechnungsjahr zur Verfügung
1. Gemeindefünftel6
169
2. Überschuß aus Alu
425
3. Aufkommen aus der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe
1. Halbjahr 77 Millionen RM
2. Halbjahr 240 Millionen RM (bei Annahme eines monatlichen Aufkommens von 40 Millionen RM)
317
4. Etatisierte Reichsmittel
195
Deckungsmittel
1106
Es verbleibt somit ein Überschuß von
226.
c) Wo:
Der Gesamtbedarf der Gemeinden für die Arbeitslosenhilfe (Kru-Anteil + Wo) beträgt
1302.
Nach Abzug des bereits bei III b 1 berücksichtigten Krisenfünftels von
169
verbleibt eine Wohlfahrtslast von
1133.
Da die Gemeinden nur insgesamt 680 Millionen RM für die Arbeitslosenhilfe aufwenden sollen7, so verbleiben ihnen zur Deckung des Wo-Bedarfs 680-169 Millionen RM =
511.
Dazu treten vom Reich die Mittel zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden, und zwar
1. für Unterstützungen
652
2. zur Verstärkung der Mittel des freiwilligen Arbeitsdienstes
208
zusammen
1183.
Bleibt ein Überschuß von
+ 50.
[767] d) Zusammenfassung:
Nach der Berechnung ergibt sich in Alu-Kru ein Überschuß von 226, in der Wo ein Überschuß von 50 Millionen RM, zusammen ein Überschuß von 276 Millionen RM.
V. | Vorschläge für die Erhöhung der Unterstützungen in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge für die Zeit November 1932/März 19339. |
- 9
Nach der VO des RArbM vom 16.6.32 (RGBl. I, S. 305) betrug die Unterstützung z. Z. wöchentlich z. B.: in der Lohnklasse I (Wochenlohn bis 10 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 5,10 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 4,50 RM; in der Lohnklasse IV (Wochenlohn 18–24 RM) in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 6 RM; in der Lohnklasse VIII (Wochenlohn 42–48 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 9,90 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 7,20 RM; in der Lohnklasse XI (Wochenlohn über 60 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 11,70 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 8,40 RM. Darüber hinaus wurden den zuschlagsberechtigten Familienangehörigen des Arbeitslosen Zuschläge gewährt. So betrug die Unterstützung eines Arbeitslosen mit vier zuschlagsberechtigten Angehörigen z. B. in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A: Lohnklasse I = 6,60 RM, Lohnklasse IV = 15,60 RM, Lohnklasse VIII = 19,50 RM, Lohnklasse XI = 22,50 RM.
1.
Gewährung einer Zulage zur Unterstützung im Betrage von wöchentlich 2,– RM für Unterstützungsberechtigte mit 1 oder 2 Zuschlagsempfängern, im Betrage von wöchentlich 3,– RM für Unterstützungsberechtigte mit 3 oder 4 Zuschlagsempfängern, im Betrage von wöchentlich 4,– RM für Unterstützungsberechtigte mit mehr als 4 Zuschlagsempfängern =
Alu
25 Millionen RM
Kru
43 Millionen RM
2.
Aufnahme sämtlicher Orte mit 50 000 und mehr Einwohnern in Unterstützungsgruppe I =
Alu
2 Millionen RM
Kru
3 Millionen RM
zusammen
5 Millionen RM
3.
Aufnahme aller Orte der Ortsklasse B, also auch der Orte mit weniger als 10 000 Einwohnern in Unterstützungsgruppe II =
Alu
2 Millionen RM
Kru
2 Millionen RM
zusammen
4 Millionen RM.
4.
Härteausgleichsfonds
8 Millionen RM.
Gesamtsumme der Erhöhungen
85 Millionen RM.