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2. Vollmachten für die deutsche Delegation für die Verhandlungen mit Polen4.
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Am 11. 8. waren in Berlin unter Beteiligung von Vertretern der IMKK dt.-poln. Verhandlungen über die politischen, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Fragen aufgenommen worden, die mit der Übergabe der von Dtld. an Polen abzutretenden Gebiete verbunden sind (Materialien dazu u. a. in: R 43 I/378; vgl. Schultheß 1919, I, S. 378 f.). – Am 20. 8. werden die Verhandlungen wegen der Ereignisse in Oberschlesien von poln. Seite vorübergehend abgebrochen (vgl. Dok. Nr. 53, P. 3).
Der Ministerialdirektor von Simson trug vor, daß es notwendig sein würde, für die Verhandlungen mit Polen die deutsche Delegation mit Vollmachten zu versehen. Die Reichsressorts sollten durch das Auswärtige Amt, die Preußischen Ressorts durch die Geheimräte Loehrs und Bürgers sowie durch[185] Major Michelis vertreten sein. Das Kabinett erklärte sich mit der Vollmachterteilung einverstanden.