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II. Erörterung der innenpolitischen Lage.
Der Herr Reichsjustizminister verweist auf die aus Sachsen ihm zukommenden Hilferufe und die starke Beunruhigung der Industriellen dort27.
Herr Minister Oeser teilt mit, daß die Sächsische Regierung Sondermaßnahmen für den 29. Juli als überflüssig ablehnt28.
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Ein Telegramm Kuenzers aus Dresden, am 27. 7. in der Rkei aufgezeichnet, ergibt: „Für die sächsische Regierung liegt kein Anlaß vor, von sich aus besondere Maßnahmen für den 29. 7. zu ergreifen. Sie ist der Meinung, daß in Sachsen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch die örtlichen Polizeiorgane gesichert ist. Nach der augenblicklichen Lage in Sachsen zu urteilen, glaubt die sächsische Regierung weiter zur Zeit auch keine Veranlassung zu haben, bei der RReg. die Ergreifung besonderer Maßnahmen für den 29. 7. anzuregen.“ (R 43 I/2708, Bl. 143).
Der Herr Reichspräsident erklärt, daß er den Sächsischen Gesandten auf Verantwortung und Ernst hinweisen und scharfe Maßnahmen in Aussicht stellen werde für den Fall, daß es in Sachsen am 29. Juli zu Unruhen kommen würde. Das Reichsministerium des Innern wird hierfür alles vorbereiten, insbesondere auch einen geeigneten Mittelsmann nach Dresden schicken. Mit dem Reichswehrministerium Verbindung aufgenommen.
III. Der Herr ReichswirtschaftsministerBecker ersucht um Zustimmung zur Ernennung des Ministerialrats Schäffer zum Ministerialdirektor. Einwendungen werden von den anwesenden Regierungsmitgliedern nicht erhoben.