Text
1) Entwurf eines Gesetzes über einen Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Sowjet-Republiken der Ukraine pp., Weißrußland pp.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu4.
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Am 5.11.22 hatte die RReg. mit den Regierungen der Sowjetrepubliken der Ukraine, Weißrußlands, Georgiens, Aserbeidschans, Armeniens sowie der Republik des Fernen Ostens einen Vertrag abgeschlossen, der den Rapallo-Vertrag vom 16.4.22 auch auf diese Republiken ausdehnt und einige Bestimmungen über den Rechtsschutz der Personen und den Status der Handelsvertretungen hinzufügt (R 43 I/1382, Bl. 45 f.). Der Gesetzentwurf wird nach Zustimmung des RR am 13. 6. an den RT geleitet (RT-Drucks. Nr. 5962, Bd. 378) und am 19. 6. vom RT ohne Debatte angenommen, am 5.7.23 als Gesetz verkündet (RGBl. II, S. 315).