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1. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Fristen der dritten Steuernotverordnung.
Staatssekretär Joel trug den Inhalt der Vorlage vor.
Das Kabinett stimmte zu1.
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Der am 8. 3. vorgelegte Entwurf bestimmt die Verlängerung der Fristen (s. Anm. 8 zu Dok. Nr. 41) bis 30.6.25. Der RJM leitet den Entwurf am 14. 3. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 690, Bd. 399), der ihn am 20. 3. annimmt (RT-Bd. 384, S. 1209). Die Vollziehung durch den Stellvertreter des RPräs. (Simons) erfolgt am 27. 3. (RGBl. I, S. 29).