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4. [Schleswig]
Reichsminister Graf Rantzau trug eine Notiz der ausländischen Presse vor, wonach mit einem Einmarsch von Entente-Truppen über die Grenze Schleswigs zu rechnen sei.
[155] Der Kriegsminister erklärte, daß in solchem Falle die Grenztruppen sich mit Waffengewalt widersetzen müßten. Eine förmliche Anfrage durch die Waffenstillstandskommission wurde empfohlen, diese Anregung aber fallengelassen auf Grund der Feststellung, daß die Nachricht schon etwa drei Wochen alt sei6.
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Bereits am 20.3.1919 hatte der PrKriegsM Reinhardt in einem Schreiben an den RMinPräs. auf die Möglichkeit hingewiesen, daß „dänische Truppen oder solche der Entente die nordschleswigische Grenze überschreiten […]. Das Kriegsministerium vertritt den Standpunkt, daß, solange nicht die Abgrenzung durch Friedensvertrag geregelt ist, dem Einmarsch dänischer oder feindlicher Truppen über die Nordgrenze mit den zur Verfügung stehenden Truppen bewaffneter Widerstand entgegenzusetzen ist […].“ (R 43 I/384, Bl. 3). In einem Schreiben des RAM an den RMinPräs. vom 20.4.1919 (!) trat Brockdorff-Rantzau der Auffassung des PrKriegsM rückhaltlos bei (R 43 I/384, Bl. 10).